Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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Es ist merkwürdig, was alles des liebeil Herrgotts wegeil verboten 
war. Drei Barschen, die am Abend vor Bartholomäi gejauchzt, mußten 
ihre harmlose Fröhlichkeit mit 4 1 / 2 fl. büßen, weil den andern Tag 
Feiertag war?) Zwei arme Geiger wurden mit je 4 Schilling ge 
straft, weil sie „mit einander unter sich selbst ein lvenig aufgespielt und 
getanzt haben"?) Volksspiele haben sich, wiewohl man alles tat, sie 
auszurotten, bis auf den heutigen Tag erhalten, z. B. das „Stern 
singen" zur Weihirachtszeit und das „Glöckerllaufen" in der Drei 
königsnacht?) Von dein Magdalenenspiel und dem Kranzlaufen scheint 
keine Spur geblieben zu sein?) — Ein schweres Verbrechen, weil der 
Zauberei verwandt, war das Schatzgraben. Der Eiselbauer in 
Pöllach hat sich (1712) davon überzeugen können. Dafür, daß er 
einen andern in seinem Hause graben ließ, ward er selbst mit einem 
Gerichtswandel gebüßt; der andere lvurde des Landes verwiesen und, 
als er wiederkam, in die Fronfeste nach Salzburg geliefert?) Dieses 
ist aber auch der einzige Fall, der vorkam. Fiir die Zauberei fand 
sich Hierlands niemals ein empfängliches Gemüt. 
Raufereien, namentlich bei festlichen Gelegenheiten, bei Hoch 
zeiten und im Wirtshaus, auf der Kegelbahn und beim Eisschießen, 
nächtlicher weill auf bedeiter Albm Schafperg sich befundten und dem tanz zue- 
geschaut folgen 23 Namen, davon 10 weibliche. Die Zuschauer wurden 
mit 4 Schilling bestraft. „Die Töllerin aber, in deren hitten der tanz beschechen", 
zahlt 1 fl., und der Ruepp Kern, der Schnaps und Brot auf die Alm getragen 
und „an dem tanz Ursachen ist": 3 fl. St. G. B. G., Cod. 59. 
Ebenda, Cocl. 117 ex 1744/45. 
2 ) Ebenda, Cod. 80, 1708/09. 
3 ) Der mannigfache Unfug, der bei diesen von Grund aus frommen 
Bräuchen getrieben wurde, war die Ursache ihrer so oft versuchten Abstellung. 
Z. B. 1690: „volgente sein gestrafft, dz sye an der H. drey Khinignacht auf öffent 
licher gaffen mit vermachten gesichtern und verstölten Khlaidern umbgangen und 
under solch werenten umbgehen Georgen Gaßner (und 3 andere) alß singer mit 
prigln werffen traetiert..." Es waren ihrer sechs, deren jeder mit 1 fl. ge 
straft wurde. St. G. B. G., Cod. 66. — 1629 eine Rauferei unter den Stern 
singern. Ebenda, Cod. 19. 
4 ) Ebenda, Cod. 86 ex 1713/14. Damals ist ein gewisser Tobias Kloiber 
mit einem Weib und vier Buben „in die Faistenau, Hallein und um selbige 
refier mit Spillen des Magdalena Spills ohne obrigkheitl. bewilligung von alda 
außgangen. . ." Die Alten bekamen einen Tag, die Kinder zwei Stunden Ge 
fängnis. — Wegen verübter Ungebühr beim „Cranzlauffen" 6 Schilling Strafe 
(1640). St. G. B. G., Cod. 30. 
5 ) Ebenda, Cod. 85.
	        
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