Volltext: Zwanzigstes Bändchen (20. 1938)

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halb des Gefäßes ist ein Kreuz, dessen oberer Längsbalken 
nach rechts gebogen ist. 
Bei diesem Wappen dürfte es sich um ein sogenanntes 
redendes Bild handeln, nämlich um ein gedrechseltes Gefäß 
und um ein Drechslerwerkzeug, wobei der Querbalken den 
Griff bildet. 
 
4. Stein, 1527 und 1536. 
Standort: Eingang zur sogenannten Armenseelenkapelle; 
Größe: Zentimeter 160:69; 
Material: Rötlicher Adneter Marmor. 
Die Daten auf dem Stein weisen zwar auf 1527 und 
1536, doch erkennt man leicht, daß der Stein schon zu Leb¬ 
zeiten der beiden Männer verfertigt wurde, weil die Jahres¬ 
zahlen 27 und 36 erst nach deren Tod hineingesetzt wurden. 
Die Ausführung ist die übliche: oben die Inschrift: 
(Anno) domini 15 27 jar am vorsanndt martinstag starb 
der erber edl Hanns Schreckmer dem got gnade -I- Anno 
domini 15 36 jar denn 1 -I- tag nach michaely starb der 
erber ebl Oswaldt Schreckmer der... landt und marckht- 
richter allhie dem gott gnade. 
Hanns Schreckmer ist also am 10. November 1527, 
Oswald Schreckmer am 30. September 1536 gestorben. 
In einem Halbkreis unterhalb der Schrift steht der 
Schild. Auf diesem ist in einfacher Arbeit die Figur eines 
Greifes dargestellt. Der kunstvolle Helm ist mit einem mäch¬ 
tigen Federbusch geschmückt. Als weitere Helmzier dient die 
Wiederholung des Greifes. Auf einem Banner befindet sich 
der Spruch: Verbum Domini manet in aeternum. 
 
5. Stein, 1532. 
Standort: Rathaus, rechts von der Eingangstür zur 
Gemeindekanzlei; 
Größe: Zentimeter 103:93; 
Material: Roter Adneter Marmor. 
Der Aufbau des Grabsteines für den Marktrichter 
Wolfgang Groshaub zeigt die übliche Zweiteilung: oben die 
Inschrift, die lautet: 
Anno domini 1532 iar starb der erber edl wolfgan 
groshaub etbam landt marckhtrichter allhie am erttag nach 
gotzleichnamstag den hott gnadig sei.
	        
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