Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

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Die Urbare des 13. Jh. (P 2 und P 3 ) 
Kirchenlehen in Niederösterreich 
südlich der Donau. 
[Psf34’] *) Hoc est predium ecclesie Pataviensis in 
partibus Austrie 1662 : 
Ecclesia in Heimburch 1663 et, quicquid est 
in terminis eius cultum et incultum, omnia ad 
ecclesiam Pataviensem et dux Leupoldus habuit 
in feodo. 
*) Vgl. zu den folgenden Kirchenlehen in Niederösterreich die Einl. S. 
XIX f. und XXV. 
1662. Die folgende Aufzeichnung (predium ecclesie) fällt eigentlich aus 
dem Rahmen eines Urbars; denn sie trägt nicht den Charakter eines 
Besitseinkommenverzeichnisses, sondern stellt ein Register von 
niederösterreichischen Kirchenlehen dar und zwar solcher, die durch 
wegs südlich der Donau liegen; möglicherweise gingen entsprechende 
Register über die anderen Teile Österreichs verloren. Nur sechs Aus 
nahmen innerhalb der ganzen Liste verzeichnen Einkünfte. Davon 
beziehen sich vier Angaben auf bisherige Lehen Passaus, die — 
nunmehr ledig geworden — dadurch mit ihren Einkünften zum Teil 
an das Hochstift heimfielen, wie die Zehnten von St. Peter in der 
Au (bei Nr. 1841), zum Teil jedoch widerrechtlich in Besife genommen 
wurden, wie die villa Deutsch-Haslau (bei Nr. 1680/2), die Gerichts 
einkünfte in Göttendorf (bei Nr. 1685), der Zehent in Enzersdorf an 
der Fischa (bei Nr. 1689). Die Angaben über Petjenkirchen und 
Amstetten (bei Nr. 1823 und 1825) allein stellen Anmerkungen über 
Kirchenlehen dar mit zugleich urbariellem Inhalt. Unser Prediums- 
text ist nur in P 3 durch die Hand des führenden Schreibers A über 
liefert (vgl. Einl. S. XIX und XXV) und fehlt wohl gerade wegen 
seines nichturbariellen Charakters in den P 3 so nahe verwandten 
Urbareinträgen von P 2 und P n . Die überlieferte Textform des Pre- 
diums stellt eine den Verhältnissen um die Mitte des 13. Jh. ange 
paßte starke Umarbeitung eines älteren Schriftstückes dar, dessen 
Fassung und Tendenz auch in der umgearbeiteten Form noch gut 
zu erkennen ist. Diese von P 3 A benutjte Arbeit verfolgte nach ihrem 
ganzen Inhalt und der vielfach pointierten Stilisierung einen be 
stimmten Zweck, muß also ein ad hoc-Erzeugnis ge 
wesen sein, dem das vielfach inhaltlich wie nach seinem diplo 
matischen Befund verdächtige Lehensbekenntnis des Herzogs Fried 
rich II. vom 11. 3. 1241 als Gegenstück entspricht. Es richtete 
sich zu deutlich gegen den letzten der babenber- 
gischen Herzoge, gegen Friedrich II., dessen Erbfolge 
nach Herzog Leopold VI. (f 1230) und dem Regensbur 
ger Domvogt Otto V. von Lengenbach (f 1235) hin-
	        
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