Volltext: Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert [1 bzw. 12] (I. Band / 1933)

Einleitung 
XXI 
genannt wurden, entsprach. Ein direktes Zurückgehen der doch 
aus dem 14. Jh. stammenden Abschrift Pu auf P 3 , in dessen durch 
viele Nachträge noch im 13. Jh. erweiterter Gestalt, ist wegen 
des Fehlens der übrigen, nicht in Pu aufgenommenen Nachträge 
von P 3 , die fast alle ja noch dem 13. Jh. angehören, ausge 
schlossen, zumal bei der im allgemeinen gedankenlosen Art 
dieses Abschreibers. Unter diesen Umständen muß für P n 
f 76—97 eine andere, unmittelbar auf P 3 A fußende, 
uns nicht erhaltene Urbarkopie angenommen wer 
den, welche die in P 3 f 8—37 enthaltene Partie wörtlich ab 
schrieb und zwar aus einer Zeit, als zu dem alten Grundstock 
von P 3 A erst wenige Nachträge, darunter auch die vom Schreiber 
P 2 A getätigten, gekommen waren; doch müssen notwendiger 
weise diesem Kopisten noch andere alte Urbarauf 
zeichnungen zur Verfügung gestanden haben, wie 
etwa Röteln oder lose Blätter, deren er sich zu Ergänzungen 
bediente. Ob der aus P 4 f 17’ mit 18 stammende Zusag auf 
f 95’—97 das Werk des Kopisten von Pu oder seiner Vorlage 
ist, läßt sich so wenig klären als die Frage, ob die Pn f 89 
verzeichneten Einträge, die gleich jenen in P 3 fl, 1. Sp. und auf 
der vorausgehenden eingeklebten Seite sind, aus P 3 oder eigenen 
Quellen entnommen sind, oder die weitere, warum das „predium 
ecclesie Pataviensis in partibus Austrie“ nicht aus P 3 f 34’—36’ 
ins Urbarkopiale aufgenommen wurde. Jedenfalls sei als Gewinn, 
den uns Kodex Pu bietet, die Tatsache nicht ungebucht, daß wir 
mit seiner Hilfe an sich zweifelhafte jüngere Zusäge von P 3 mit 
Gewißheit feststellen können 22 ). P n läßt uns überdies Versehen 
des Schreibers P 3 A und auch P 2 A erkennen, sichert bessere 
Lesarten von P 3 gegenüber P2 oder gestattet zumal bei Nach 
trägen über der Zeile in P 3 zweifellose Entscheidung, ob diese 
durch die ursprüngliche Hand erfolgten 23 ). 
Nach diesen Feststellungen seien als die von fremder 
Hand (also nicht von P 3 A) in P 3 f 8—37 stammenden Urbar 
nachträge genannt: 
22. Vgl. z. B. den Text bei P 2I3 Nr. 31/2, 309, 333/4, 527, 573, 1076. 
23. Vgl. den Text bei P 2/8 Nr. 525, 647 ; 79, 394, 504, 534/5, 537, 571, 600, 
610, 1242, 1369.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.