Einleitung XXI genannt wurden, entsprach. Ein direktes Zurückgehen der doch aus dem 14. Jh. stammenden Abschrift Pu auf P 3 , in dessen durch viele Nachträge noch im 13. Jh. erweiterter Gestalt, ist wegen des Fehlens der übrigen, nicht in Pu aufgenommenen Nachträge von P 3 , die fast alle ja noch dem 13. Jh. angehören, ausge schlossen, zumal bei der im allgemeinen gedankenlosen Art dieses Abschreibers. Unter diesen Umständen muß für P n f 76—97 eine andere, unmittelbar auf P 3 A fußende, uns nicht erhaltene Urbarkopie angenommen wer den, welche die in P 3 f 8—37 enthaltene Partie wörtlich ab schrieb und zwar aus einer Zeit, als zu dem alten Grundstock von P 3 A erst wenige Nachträge, darunter auch die vom Schreiber P 2 A getätigten, gekommen waren; doch müssen notwendiger weise diesem Kopisten noch andere alte Urbarauf zeichnungen zur Verfügung gestanden haben, wie etwa Röteln oder lose Blätter, deren er sich zu Ergänzungen bediente. Ob der aus P 4 f 17’ mit 18 stammende Zusag auf f 95’—97 das Werk des Kopisten von Pu oder seiner Vorlage ist, läßt sich so wenig klären als die Frage, ob die Pn f 89 verzeichneten Einträge, die gleich jenen in P 3 fl, 1. Sp. und auf der vorausgehenden eingeklebten Seite sind, aus P 3 oder eigenen Quellen entnommen sind, oder die weitere, warum das „predium ecclesie Pataviensis in partibus Austrie“ nicht aus P 3 f 34’—36’ ins Urbarkopiale aufgenommen wurde. Jedenfalls sei als Gewinn, den uns Kodex Pu bietet, die Tatsache nicht ungebucht, daß wir mit seiner Hilfe an sich zweifelhafte jüngere Zusäge von P 3 mit Gewißheit feststellen können 22 ). P n läßt uns überdies Versehen des Schreibers P 3 A und auch P 2 A erkennen, sichert bessere Lesarten von P 3 gegenüber P2 oder gestattet zumal bei Nach trägen über der Zeile in P 3 zweifellose Entscheidung, ob diese durch die ursprüngliche Hand erfolgten 23 ). Nach diesen Feststellungen seien als die von fremder Hand (also nicht von P 3 A) in P 3 f 8—37 stammenden Urbar nachträge genannt: 22. Vgl. z. B. den Text bei P 2I3 Nr. 31/2, 309, 333/4, 527, 573, 1076. 23. Vgl. den Text bei P 2/8 Nr. 525, 647 ; 79, 394, 504, 534/5, 537, 571, 600, 610, 1242, 1369.