Volltext: Die Rumänen in Ungarn, Siebenbürgen und der Bukowina [Band 6]

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Bodenverhältnisse. 
ihre Heerden thalabwärts treiben oder sich in die Thäler wagen, 
um Beute zu machen. Im XIII. Jahrhundert treten jedoch zwei 
abgesonderte Gruppen auf, die schon feste Wohnsitze haben und 
wahrscheinlich auch Ackerbau treiben; die eine auf den südlichsten 
und die andere auf den nördlichsten Abhängen der großen sieben- 
bürgischen Karpathenkette, bei Fogaras und bei Bistritz. *) 
Weiter thalabwärts, wo heute die rumänische Bevölkerung 
überwiegt, war es damals, vor sechshundert Jahren, ziemlich öde, 
so daß man Leute aus fernen Ländern heranrufen mußte, um 
*) Cs wird dieß von keinem Geschichtsforscher m Abrede gestellt. Robert 
Rö sler sagt in den „Rumänischen Studien,"'(Leipzig, Duncker und Hum- 
blot, 1871), Seite 139: „wenn es sich auch nicht bestreiten läßt, daß es schon 
vor dem zwölften Jahrhundert walachische Hirten in den Hochthälern 
der transsylvanischen Alpen, wie auf dem Terrassen- und Tiefland der 
Walachei gegeben haben mag, doch die Hauptmasse der Nation sich hier noch nicht 
kann befunden haben, daß die Romänen also ihr politisches Dasein in den 
genannten Ländern erst seit dem Ende des zwölften und dem Anfang des 
XIII. Jahrhunderts datieren dürfen, denn erst damals sind größere zusammen 
hängende Räume dichter von ihnen erfüllt worden." —Eud oxiu s von Hurmu- 
zaki widerspricht in den „Fragmenten zur Geschichte der Rumänen." (Bucuresti; 
Socec et Comp. 1878) dieser Behauptung nicht. — Siehe noch: Lorenz 
Diefenbach „Völkerkunde Osteuropas" (Darmstadt. L. Brill. 1880) I. Band 
Seite 295: — Jos. Lad. Pic, „Abstammung der Rumänen" (Leipzig. Duncker 
und Humblot. 1880) Seite 113 und weiter; — Urkundenbuch zur Geschichte 
der deutschen Ritter im Burzenlande, abgedruckt im „Archiv für die 
Kenntniß von Siebenbürgens Vorzeit und Gegenwart" von 
I. K. Schüller (Hermannstadt. Hochmeister, 1841.) — In demselben „Archiv" 
finden wir — Seite 64 — eine Urkunde, in welcher es heißt: „Xos Ilbaldus 
Tummels . . . ceterique cives jurati civitatis Bistricia memore damus . . . 
quod inter Blacos de villa Petri et Teutones ... advenas . . . discordium 
exordum fuerat . . . Teutones advenae querellam ponunt, Blacos de villa 
S. Petri silvam alpestrem . . . pro extruenda villa . . . cedere non veile 
. . . Blaci aegre ferunt, ut territorium suum ultra mille annos 
possessum dissipetur . . aequum esse nivenimus . . . silva haec 
maneat penes silvam Blacorum“ . . Diese Urkunde stammt zwar aus dem 
Jahre 1366; man kann aber aus ihrem Inhalt einen richtigen Schluß für 
die Zeit ziehen, zu welcher die Sachsen in Siebenbürgen sich niedergelassen 
hatten.
	        
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