2 Bodenverhältnisse. ihre Heerden thalabwärts treiben oder sich in die Thäler wagen, um Beute zu machen. Im XIII. Jahrhundert treten jedoch zwei abgesonderte Gruppen auf, die schon feste Wohnsitze haben und wahrscheinlich auch Ackerbau treiben; die eine auf den südlichsten und die andere auf den nördlichsten Abhängen der großen sieben- bürgischen Karpathenkette, bei Fogaras und bei Bistritz. *) Weiter thalabwärts, wo heute die rumänische Bevölkerung überwiegt, war es damals, vor sechshundert Jahren, ziemlich öde, so daß man Leute aus fernen Ländern heranrufen mußte, um *) Cs wird dieß von keinem Geschichtsforscher m Abrede gestellt. Robert Rö sler sagt in den „Rumänischen Studien,"'(Leipzig, Duncker und Hum- blot, 1871), Seite 139: „wenn es sich auch nicht bestreiten läßt, daß es schon vor dem zwölften Jahrhundert walachische Hirten in den Hochthälern der transsylvanischen Alpen, wie auf dem Terrassen- und Tiefland der Walachei gegeben haben mag, doch die Hauptmasse der Nation sich hier noch nicht kann befunden haben, daß die Romänen also ihr politisches Dasein in den genannten Ländern erst seit dem Ende des zwölften und dem Anfang des XIII. Jahrhunderts datieren dürfen, denn erst damals sind größere zusammen hängende Räume dichter von ihnen erfüllt worden." —Eud oxiu s von Hurmu- zaki widerspricht in den „Fragmenten zur Geschichte der Rumänen." (Bucuresti; Socec et Comp. 1878) dieser Behauptung nicht. — Siehe noch: Lorenz Diefenbach „Völkerkunde Osteuropas" (Darmstadt. L. Brill. 1880) I. Band Seite 295: — Jos. Lad. Pic, „Abstammung der Rumänen" (Leipzig. Duncker und Humblot. 1880) Seite 113 und weiter; — Urkundenbuch zur Geschichte der deutschen Ritter im Burzenlande, abgedruckt im „Archiv für die Kenntniß von Siebenbürgens Vorzeit und Gegenwart" von I. K. Schüller (Hermannstadt. Hochmeister, 1841.) — In demselben „Archiv" finden wir — Seite 64 — eine Urkunde, in welcher es heißt: „Xos Ilbaldus Tummels . . . ceterique cives jurati civitatis Bistricia memore damus . . . quod inter Blacos de villa Petri et Teutones ... advenas . . . discordium exordum fuerat . . . Teutones advenae querellam ponunt, Blacos de villa S. Petri silvam alpestrem . . . pro extruenda villa . . . cedere non veile . . . Blaci aegre ferunt, ut territorium suum ultra mille annos possessum dissipetur . . aequum esse nivenimus . . . silva haec maneat penes silvam Blacorum“ . . Diese Urkunde stammt zwar aus dem Jahre 1366; man kann aber aus ihrem Inhalt einen richtigen Schluß für die Zeit ziehen, zu welcher die Sachsen in Siebenbürgen sich niedergelassen hatten.