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Die Oberste Heeresleitung vor den Frühjahrskämpfen.
e) Vorschriften für die Abwehrschlacht vom Winter 1916/17.
Winter wi(i/i7. Die „Lehren" der Obersten Heeresleitung vom 25. September 1916
sollten zunächst nur einzelnen neuen Gedanken, die, lange vorbereitet, jetzt
reif waren, zum Durchbruch verhelfen. Das umfangreiche Werk der Ve-
arbeitung neuer Vorschriften wurde gleichzeitig scharf vorwärts getrieben.
Eine große Zahl von Erfahrungsberichten von höheren Stäben, Truppen¬
teilen und einzelnen Frontoffizieren gab die Grundlagen. Die Ansichten
waren naturgemäß keineswegs einheitlich. Je nach Kampfverhältnissen, Ort
und Zeit und auch persönlicher Einstellung der Berichtenden standen oft die
verschiedensten Meinungen gegeneinander.
Die maßgebenden Führungsvorschriften schuf die Oberste Heeresleitung
selbst, einige andere, vor allem neue Ausbildungsvorschriften, wurden in
ihrem Auftrage von Armee-Oberkommandos usw. ausgearbeitet. Der Kriegs-
läge entsprechend standen alle Vorschriften, soweit sie die Kampfführung
betrafen, einstweilen fast ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Abwehr
im Stellungskriege, die nur kleinere Angriffsunternehmungen zuließ. Sie
setzten die bereits unter General von Falkenhayn begonnene Sammlung von
„Vorschriften für den Stellungskrieg für alle Waffen"
fort. Von diesen waren bisher fertiggestellt: „Minenkrieg", „Leuchtmittel",
„Stellungsbau", „Nahkampfmittel", „Der Infanterieflieger und der In-
fanterieballon", „Nachrichtenmittel und deren Verwendung". Es folgten
unter der neuen Obersten Heeresleitung bis zum Frühjahr 1917 am:
1. November 1916: „Verwendung und Tätigkeit der Artillerieflieger im
Stellungskrieg",
13. November: „Allgemeines über Stellungsbau" (Neuausgabe),
15. November: „Die Minenwerfer",
I.Dezember: die entscheidende Vorschrift: „Grundsätze für die
Führung in der Abwehrschlacht im Stellungskrieg"
(Neuausgabe am 1. März 1917; diese ist im folgenden zugrunde gelegt),
15. Dezember: „Einzelheiten über Stellungsbau" (Neuausgabe) und
„Betonbauten", sowie „Nachrichtenmittel und deren Verwendung",
1, Januar 1917: „Verbindung der Infanterie mit Fliegern und Fessel-
ballonen" (Neuausgabe) und „Nahkampfmittel".
Die Gesamtheit dieser Vorschriften gibt ein Bild der Abwehrschlacht,
wie die Oberste Heeresleitung sie sich im Frühjahr 1917 dachte. Zweck der
Reglementierung war vor allem die Ausschaltung unnötiger und schädlicher
Reibungen, die aus unausgeglichenen Anschauungen bemhten und immer