38 Die Oberste Heeresleitung vor den Frühjahrskämpfen. e) Vorschriften für die Abwehrschlacht vom Winter 1916/17. Winter wi(i/i7. Die „Lehren" der Obersten Heeresleitung vom 25. September 1916 sollten zunächst nur einzelnen neuen Gedanken, die, lange vorbereitet, jetzt reif waren, zum Durchbruch verhelfen. Das umfangreiche Werk der Ve- arbeitung neuer Vorschriften wurde gleichzeitig scharf vorwärts getrieben. Eine große Zahl von Erfahrungsberichten von höheren Stäben, Truppen¬ teilen und einzelnen Frontoffizieren gab die Grundlagen. Die Ansichten waren naturgemäß keineswegs einheitlich. Je nach Kampfverhältnissen, Ort und Zeit und auch persönlicher Einstellung der Berichtenden standen oft die verschiedensten Meinungen gegeneinander. Die maßgebenden Führungsvorschriften schuf die Oberste Heeresleitung selbst, einige andere, vor allem neue Ausbildungsvorschriften, wurden in ihrem Auftrage von Armee-Oberkommandos usw. ausgearbeitet. Der Kriegs- läge entsprechend standen alle Vorschriften, soweit sie die Kampfführung betrafen, einstweilen fast ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Abwehr im Stellungskriege, die nur kleinere Angriffsunternehmungen zuließ. Sie setzten die bereits unter General von Falkenhayn begonnene Sammlung von „Vorschriften für den Stellungskrieg für alle Waffen" fort. Von diesen waren bisher fertiggestellt: „Minenkrieg", „Leuchtmittel", „Stellungsbau", „Nahkampfmittel", „Der Infanterieflieger und der In- fanterieballon", „Nachrichtenmittel und deren Verwendung". Es folgten unter der neuen Obersten Heeresleitung bis zum Frühjahr 1917 am: 1. November 1916: „Verwendung und Tätigkeit der Artillerieflieger im Stellungskrieg", 13. November: „Allgemeines über Stellungsbau" (Neuausgabe), 15. November: „Die Minenwerfer", I.Dezember: die entscheidende Vorschrift: „Grundsätze für die Führung in der Abwehrschlacht im Stellungskrieg" (Neuausgabe am 1. März 1917; diese ist im folgenden zugrunde gelegt), 15. Dezember: „Einzelheiten über Stellungsbau" (Neuausgabe) und „Betonbauten", sowie „Nachrichtenmittel und deren Verwendung", 1, Januar 1917: „Verbindung der Infanterie mit Fliegern und Fessel- ballonen" (Neuausgabe) und „Nahkampfmittel". Die Gesamtheit dieser Vorschriften gibt ein Bild der Abwehrschlacht, wie die Oberste Heeresleitung sie sich im Frühjahr 1917 dachte. Zweck der Reglementierung war vor allem die Ausschaltung unnötiger und schädlicher Reibungen, die aus unausgeglichenen Anschauungen bemhten und immer