Volltext: Die Operationen des Jahres 1915 ; [3]. Die Ereignisse im Westen und auf dem Balkan vom Sommer bis zum Jahresschluß (9. 1933)

Die Kriegsaufgaben der Fesselballone. 
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eingesetzt und sie selbst durch Kommandierungen aus anderen Truppen 
verstärkt wurden. Nach Einführung der verbesserten 800 odm-Vallone 
im Juli 1915, die durchschnittlich Steighöhen von 800 bis 1000 Metern, 
bei Windstille und frischer Gasfüllung sogar bis zu 1300 Metern 
erreichten, wurden außerdem die alten Ballone den Abteilungen meist 
belassen, so daß sie bisweilen mit drei Ballonen gleichzeitig beobachten 
konnten. Der schnelle Ausbau des Lichtbildwesens, das schon frühzeitig 
einsetzende und immer enger werdende Zusammenarbeiten zwischen Fessel- 
ballon, Flieger, Schall- und Lichtmeßtrupps im Dienste der Artillerie 
trugen wesentlich dazu bei, die Feldluftschiffer-Abteilungen zu einer Waffe 
zu entwickeln, die für die Truppenführung angesichts der immer schärfer 
werdenden Angriffs- und Abwehrkämpfe nahezu unentbehrlich wurde. 
Die zur Bedienung der Luftschiffe mobilgemachten 18 Luftschiff- 
trupps konnten für ihre eigentliche Bestimmung nicht voll ausgenutzt 
werden, da die entsprechende Zahl an Heeres-Lustschiffen zu keiner Zeit 
des Krieges gleichzeitig verfügbar war. Im November 1914 wurden daher 
einige Trupps aufgelöst, zu einem Infanterie-Bataillon formiert und in der 
Front eingesetzt. Bei Kriegsbeginn besaß das Heer sieben Starrluftschiffe 
der Luftschiffertruppe, und zwar „ZIV" bis „ZIX" und „S L 2" sowie 
die drei von der deutschen Lustschiffahrt-A.-G. (Delag) vertragsmäßig über- 
lassenen Verkehrsluftschiffe „Hansa", „Viktoria-Luise" und „Sachsen", 
ferner das halbstarre Militärluftschiff „M IV" und das unstarre Parseval- 
fchiff „PIV". Die beiden letzteren traten, wie vom Großen Generalstab 
vorausgesehen, im Felde wegen unzulänglicher Leistungen wirksam über- 
Haupt nicht in Tätigkeit. Der Weiterbau dieser Typen wurde daher bis 
auf ein Versuchsschiff im Herbst 1914 eingestellt. „Viktoria-Luise" und 
„Hansa" fanden nur als Schulschiffe Verwendung. Von den übrigen acht 
starren Schiffen waren für die Westfront die etwa 20 000 bis 22 000 cbm 
großen Luftschiffe „Z VI" bis „Z IX" und „Sachsen", für die Ostfront 
„S L 2" und die beiden kleinen Schiffe „ZIV" und „Z V" bestimmt. Mit 
Ausnahme von „ZIV" und „S L 2", die der 8. Armee beziehungsweise der 
österreichisch-ungarischen Heeresleitung zugeteilt waren, unterstanden alle 
Luftschiffe unmittelbar der Obersten Heeresleitung, die sich ihren Einsatz 
grundsätzlich vorbehalten hatte. Außer der kriegsmäßigen Besatzung war 
jedem Schiff ein besonders ausgebildeter Generalstabsoffizier als Beobachter 
zugeteilt, dem während der Fahrt die Befehlsgewalt zufiel, während der 
eigentliche Schiffskommandant nur technische Befugnisse ausübte. Diese 
Regelung der Schiffsführung war bisweilen nachteilig, da den fahrtechnisch 
nicht durchgebildeten Beobachtern hinreichendes Urteil über die Leistungs- 
sähigkeit der Schiffe fehlte.
	        
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