Volltext: Die Operationen des Jahres 1915 ; [3]. Die Ereignisse im Westen und auf dem Balkan vom Sommer bis zum Jahresschluß (9. 1933)

374 Bedeutung der Kriegswirtschaft und Kriegsrüstung in der Gesamtkriegfllhrung. 
abweichend von der bisherigen, mit mancherlei Nachteilen verbundenen 
bezirksweisen Regelung durch die Stellvertretenden Generalkommandos, auf 
das Kriegsministerium llber^). Dadurch wurde die Grundlage zu plan- 
mäßigerer Erfassung der Wehrpflichtigen und zu gerechterem Ausgleich in 
der Inanspruchnahme der Volkskraft zwischen den einzelnen Provinzen und 
Landesteilen geschaffen. Für Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit wurden 
neue Richtlinien erlassen. An Stelle der bisherigen Zweiteilung in Feld- 
und Garnisondienstfähige trat die Dreiteilung in Kriegs-, Garnison- und 
Arbeitsverwendungsfähige. Die letztere Gruppe der zum Waffendienst 
untauglichen Mannschaften konnte zu sonstigen militärischen Dienst- 
leistungen herangezogen werden und auf diese Weise taugliche Mann- 
schaften für den Waffendienst freimachen. 
Reue Ersatzquellen erschloß das Reichsgesetz vom 4. September 
1915, das die Nachmusterung der bei Friedensaushebungen als dienst- 
unbrauchbar erklärten Wehrpflichtigen gestattete und dadurch dem Ersatz- 
bestand einen Zuwachs von rund einer halben Million Mann brachte, von 
denen mehr als ein Drittel kriegsverwendungssähig war. Verschiedene 
weitere Maßnahmen dienten dem gleichen Zweck. 
Ebensosehr war die Heeresverwaltung darauf bedacht, die in den zahl- 
reichen militärischen Dienststellen und Betrieben der Heimat und der be- 
setzten Gebiete beschäftigten, ferner auch die bei Stäben und Etappen- 
formationen befindlichen kriegsverwendungsfähigen Offiziere und Mann- 
schaften durch Garnison- und Arbeitsverwendungsfähige zu ersetzen; das 
hatte freilich infolge des Widerstandes der davon betroffenen Stellen nicht 
immer den wünschenswerten Erfolg. Durch Vermehrung der Anfang 1915 
geschaffenen Armierungs-Vataillone wurden weitere Vesatzungstruppen zur 
Verstärkung des Feldheeres freigemacht. Sie wurden aus nicht kriegs- 
verwendungsfähigen Landsturmpflichtigen zusammengesetzt und im Felde 
und in der Heimat zu Arbeitsdiensten aller Art herangezogen. 
Daß Güte und Leistungsfähigkeit auch des Frontersatzes 
mit der Zeit vielfach sanken, war unvermeidlich, da die hohen zahlen- 
mäßigen Anforderungen ohne gewisse Lockerung der Einstellungsbedin- 
gungen nicht mehr befriedigt werden konnten. Ebenso bot die Aus- 
bildung der Ersatzmannfchaften häufig Anlaß zu Klagen. Abgesehen 
von dem namentlich in den ersten Kriegsmonaten herrschenden Mangel an 
Waffen und Gerät2) litt die Mannschaftsausbildung bei den Ersatztruppen 
vornehmlich unter der unzureichenden Stärke und vielfach nicht vollwertigen 
i) In Bayern, Sachsen und Württemberg erfolgte eine entsprechende Regelung. 
-) S. 379 ff.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.