Volltext: Mühlviertel und Machland (1 / 1937)

des Mühlviertels, wie man sie kaum noch in anderen 
deutschen Landen findet. 
7. Die Verwendung der Rohstoffe. Zum Mälzen wird 
Weizen, Gerste und Hafer verwendet. Das Malz aus 
Weizen heißt „Weißmalz“, jenes von Gerste und wahr¬ 
scheinlich auch von Hafer „Rotmalz“. Der Hafer wird 
zum Mälzen bis um 1530/60 noch verwendet. Erst das 
Generalmandat von 1560 läßt die Gerste allein mehr zum 
Mälzen zu, wohl in Anlehnung an die bairische Landes¬ 
ordnung von 1553. Weizen findet auch später noch zur 
Malzbereitung Verwendung. Die älteste Nachricht von 
böhmischem Malz stammt von 1447. Der älteste Nachweis 
der Einfuhr von böhmischer Gerste geht auf 1447 und 
1559 aus Freistadt zurück. Böhmischer Hopfen wird zum 
ersten Male als Einfuhrware in diesem Gebiete 1574 er¬ 
wähnt. Zahlreich sind die Nachrichten, daß die ein¬ 
heimischen Hopfen sogar besser sind als die süd¬ 
böhmischen. 
8. Handwerks- und Brauordnungen. 
Brauordnung von Freistadt 1447. 
Brauordnung von Kerschbaum .... 1591. 
Handwerksordnung von Leopoldschlag . 1647. 
Handwerksordnung von Oberneukirchen . 1672. 
9. Wichtig und altertümlich sind die Zusammenhänge: 
Vollbürger (Handelsmann) 1 Preuherr Preumeister 
= brauberechtigter Bürger J (Handwerk) 
10. Das Brauen und Ausschenken von einheimischem 
Bier geht in der Bürgerschaft nach festen Regeln und 
fester Reihenfolge in der Runde herum. Jeder aus¬ 
schenkende Bürger steckt seinen Buschen aus, ebenso wie 
heute noch in Niederösterreich bei der Heurigenschenke. 
Das Einführen und Ausschenken von ausländischem (böh¬ 
mischen) Bier unterliegt besonderen Beschränkungen. Es 
muß besonders ausgerufen und ausgesteckt werden. 
Diese Sitte hat das Mühlviertel gemeinsam mit dem Baye¬ 
rischen Wald, wo nach einem Berichte von E. Kriechbaum- 
Braunau noch heute der ausschenkende Bürger seinen 
Buschen stecken muß. 
11. Aus der Zeit von 1800—1910 sind genauere 
Brauereiunterlagen sehr dürftig und im Lande Ober¬ 
österreich nicht greifbar. Die wichtigsten Akte liegen der¬ 
zeit im Bundesministerium für Finanzen in Wien, wohin 
sie teils von der Landesregierung, teils von der Finanz- 
Landesdirektion Linz eingeliefert wurden. Sie konnten 
vom Verfasser nicht benutzt werden (li Nr. 1, 2, 40, 42 
und 45). 
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