Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

Karenzfrist vorausgegangen wäre, ein: alle Invaliden und 
sämtliche Hinterbliebenen fordern sofort ihre Renten. All¬ 
mählich fällt durch das Absterben der Rentner und das Heran¬ 
wachsen der Waisen ein Teil der Leistungen weg. Von Jahr¬ 
zehnt zu Jahrzehnt sinken die Anforderungen, bis sie etwa nach 
5 Jahrzehnten überhaupt aufhören. Man darf wohl annehmen, 
daß in den ersten zwei Dezennien nach Friedensschluß der 
Hauptteil der Lasten gedeckt werden muß, schätzungsweise 
nehmen wir an- etwa zwei Drittel derselben. Das dritte bis 
fünfte Jahrzehnt hätten dann den Rest der Lasten — ein 
Drittel — aufzubringen. 
Es erscheint jedoch ungerecht, daß die Generation der Er¬ 
werbstätigen, welche für den Krieg die schwersten Lasten an Gut 
und Blut ohnehin zu tragen hatten, auch die nachfolgenden Wir¬ 
kungen dieses Krieges durch ihre Arbeit und ihre Steuern auf¬ 
bringen soll, während die kommende Generation, neben allen 
Vorteilen des Friedens, auch noch den erlangen soll, daß sie 
nur zu einem Bruchteil die Krüppel und Hinterbliebenen zu 
versorgen hätte. Es ist deshalb vollauf gerechtfertigt, diese 
Versorgung nicht aus lausenden Steuermitteln, sondern aus 
einem Anlehenstypus, welcher durch Finanztechniker 
festzustellen wäre, Deckung findet, wobei die Hauptlast aus 
die kommenden Generationen überwälzt wird. Nur ein ge¬ 
ringer Teil der erforderlichen Summen läßt sich gerechterweise 
aus die heutige Generation übertragen, umsoweniger, wenn 
für den ersten Anprall eine wehrsteuerartige Abgabe ins Auge 
gefaßt werden sollte. Für die Deckung des Hauptaufwandes 
aber könnte man etwa an eine amortisable Rente denken, 
deren starke Amortisation erst nach wesentlicher Verringerung 
der Lasten zu beginnen hätte; vielleicht wäre das — salvo 
errore — ein Mittel, um eine gerechte Verteilung der Lasten 
herbeizuführen. 
Für die Austeilung der Kosten, welche Wiederherstellung 
der verwüsteten Kriegsgebiete, Entschädigung für Sachschäden 
aller Art und die Versorgung der Kriegsinvaliden und deren 
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