Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

Lebensstellung bemessen wird, so bringt das eine bedeutende 
Erhöhung gegenüber dem heutigen Ausmaße mit sich; auch 
für die der Berufsarmee Angehörigen ist eine nennenswerte 
Vervielfachung der durch Gesetz vom Jahre 1875 normierten 
Rente unerläßlich, wie ein Blick auf die sub 11 und auf die im 
Anhange befindlichen Tabellen zeigt, trotz der inzwischen in den 
im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern und 
den Ländern der Ungarischen Krone provisorisch erhöhten 
Rentenansprüche. Hier wäre die deutsche Gesetzgebung als 
erstrebenswertes Vorbild zu benützen. Soll der Krieger aus 
Deutschland, welcher, um ein vielgebrauchtes Wort anzuwenden, 
Schulter an Schulter mit unseren Wackeren von der feind¬ 
lichen Kugel zum Invaliden gemacht wurde, eine Prämie 
genießen, welche drei- bis sechsmal so groß ist als jene, welche 
unser ebenso tapferer als bemitleidenswerter Landsmann erhält? 
Es ist lebhaft zu beklagen, daß das Gutmachen des seit Jahr¬ 
zehnten hier begangenen Versäumnisses sich nun in einem 
plötzlichen Ruck wird vollziehen müssen. Die Kaufkraft des 
Geldes ist während der letzten vier Jahrzehnte stark gesunken, 
die Lebenshaltung wesentlich gestiegen und sind die in den 
zwischenzeitig durchgeführten sozialen Versicherungsorgani¬ 
sationen leitenden Gesichtspunkte herrschend geworden. Die 
Schuld der ins Feld Berufenen ist durch Renten und Unter¬ 
stützungen ohnedies kaum zu tilgen; haben doch diese mit dem 
höchsten Einsatz, den der Mensch bieten kann, Gesundheit und 
Leben, den Staat, die Zurückgebliebenen geschützt. Die un¬ 
erwartet lange Dauer des Krieges und die damit verbundenen 
unerhört hohen Opfer, welche unseren Verteidigern aufge¬ 
bürdet sind, müssen das Pflichtgefühl der Zurückgebliebenen 
noch gewaltig verstärken, Not und Entbehrungen und alle 
Wirkungen des Krieges zu lindern und nach Kräften gutzu¬ 
machen. 
Dabei wird man auch an der Tatsache nicht vorübergehen 
können, daß durch das Gesetz vom 27. Dezember 1912 und die 
Erhöhung der Invalidenrenten in Ungarn ein wichtiges 
Präjudiz geschaffen wurde. 
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