Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

außerhalb der Invalidenhäuser in ihnen nahestehenden Fa¬ 
milien kein Unterkommen verwenden, zu benützen. 
Das Kriegsministerium hat mit Erlaß vom 27. Juli 1915, 
Z. 12890, verfügt, daß „in Hinkunst in erster Linie solche in¬ 
valide Mannschastspersonen in den Invalidenhäusern unter¬ 
gebracht werden, die infolge ihres Zustandes und mangels 
jeder Möglichkeit eines anderweitigen Unterkommens auf 
diese Art der Versorgung unbedingt angewiesen sind." 
Den übrigen Mannschaftspersonen, die nach den bestehenden Versor¬ 
gungsgesetzen Anspruch auf Jnvalidenhausversorgung haben, bleibt es 
bis auf weiteres anheimgestellt, ob sie in einem Militärinvalidenhaus tat¬ 
sächlich untergebracht oder der ihnen gebührenden Jnvalidenhausversorgung 
in Form eines entsprechenden Geldpauschales teilhaftig werden sollen. 
Dieses Geldpauschale ist bis auf weiteres folgendermaßen festgesetzt: Für 
einen Infanteristen oder Gleichgestellten K 600, Gefreiten K 636, Kor¬ 
poral 684, Zugsführer 720, Feldwebel 804, Stabsfeldwebel 864; etwaige 
Verwundungszulage bleibt dem Invaliden ungeschmälert. 
Das Kriegsministerium hat durch diesen Erlaß den auch im Texte vertre¬ 
tenen Standpunkt eingenommen, scheint im allgemeinen völlig arbeitsun¬ 
fähige Invaliden und solche, welche auswärtige Unterkunft nicht finden 
können, in InvalidenhSusern unterbringen und daher an Neuerrichtung 
von solchen nur im äußersten Notfälle schreiten zu wollen, was sehr zu 
begrüßen ist. 
Der hier ausgesprochene Gedanke spricht nicht nur gegen 
umfassende Verwendung von eigentlichen Militärinvaliden¬ 
häusern, sondern gibt zugleich die Grundlage für die Beurteilung 
von Invalidenkolonien überhaupt. Vielfach sind solche 
Einrichtungen so gedacht, daß in weniger stark bevölkerten, 
billigen Gegenden, etwa in der Nähe von Ortschaften, einzelne 
Wohnhäuser mit einigen Wohnungen und Werkstätten — viel¬ 
leicht mit Gartengrund — eingerichtet werden. In solchen 
Kolonien sollen insbesondere Gärtnerei, Obst- und Gemüsebau 
betrieben werden, weiters einzelne Gewerbe, z. B. Schuster, 
Schneider, Schlosser, Bäcker, Wagner, Tischler eingeteilt 
werden, sodaß die Kolonie sich vielfach selbst erhalten könnte; 
fachkundige Gruppenleiter könnten, Unterricht erteilend, bei¬ 
gegeben werden. Diese sollen Gehalt beziehen,, deren Frauen für 
die Pflege der Bewohner sorgen und die Invaliden für sich 
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