Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

schon deshalb, weil viele Invaliden gerade den hier in Betracht 
kommenden Gewerben angehören oder durch Berufswechsel 
sich einem solchen anschließen können. Freilich ist nicht zu 
übersehen, daß durch weitgehende Berücksichtigung Erwerbs¬ 
beschränkter die Bekämpfung seitens der Gesunden ausgelöst 
werden kann, sodaß hier die aus dem Felde zurückkehrenden 
Gesunden, welche etwa ihre Dienstposten verloren haben, als 
Lohn und Dank für ausgestandene Strapazen mindestens 
ebenso in Frage kommen dürften als die eigentlichen Invaliden. 
Nach Tunlichkeit sollten von Fabrikationszweigen solche 
Arbeiten herangezogen werden, welche in Kleinwerkstätten 
gefertigt werden könnten und diese den Invaliden zugänglich 
gemacht werden, wie dies in Deutschland beabsichtigt wird. 
Dort wird sogar der Vorschlag gemacht, daß Fabriksarbeiten, 
welche dermalen den jugendlichen Arbeitern zwischen vierzehn 
und sechzehn Jahren gestattet sind, den beschränkt Erwerbs¬ 
fähigen gesetzlich ausschließlich vorbehalten werden sollen. 
Tiefgreifend und weitblickend sind die Vorschläge, welche 
die Verwertung der in den Invaliden liegenden Arbeitsfähig¬ 
keit in Verbindung bringen mit der Siedlungs- und Woh¬ 
nungsfrage. Dieselben besitzen eine ungeheuere wirt¬ 
schaftliche Bedeutung und verdienen ernstliche Erwägung, sie 
gehören auch in das Gebiet der inneren Kolonisation, 
welcher gerade für die Ausgaben unserer Zeit die größte 
Wichtigkeit innewohnt. 
Führt das heute in den größeren Orten herrschende Wohn- 
kasernensystem schon für den arbeitenden Gesunden nur zu 
leicht zu Verkümmerung der Kräfte, so führt dies für den 
Invaliden leicht zu hoffnungsloser Einsamkeit. 
Was die Invalidenkolonien, welche ausschließlich aus 
Invaliden bestehen, nicht leisten können, das wäre genossen¬ 
schaftlichen Kleinwerkstätten, welche aus Selbsthilfe beruhen, 
nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt, den Eigenbedarf der 
aus voll und beschränkt Arbeitsfähigen bestehenden Ansiedlung 
decken, möglich. Der Eigenbedarf einer Siedelung an Wohnung, 
Nahrung und Kleidung würde durch die Genossenschaft be- 
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