Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

Handlung, so daß klare Orientierung über jeden einzelnen vor¬ 
liegen würde; erwünscht wäre die katastrale Zusammen¬ 
stellung auch in der Zentrale. 
Für den Arbeitsvermittlungsdienst könnten auch freiwillige 
Vereinigungen einbezogen werden, wie z. B. der „Invaliden¬ 
dank". Nach dem deutsch-französischen Kriege wurde am 5. Mai 
1872 in Berlin der Verein „Invalidendank" gegründet. 
Derselbe hat den statutenmäßigen Zweck, „arbeitsfähigen, 
würdigen Militärinvaliden aller Grade und als dienstuntaug¬ 
lich entlassenen Mannschaften geeignete Beschäftigung zu ver¬ 
schaffen, die ihnen eine möglichst gesicherte, unabhängige Exi¬ 
stenz gewähren soll. Ist es angängig, so sollen auch Witwen 
und Waisen gefallener oder verstorbener Krieger durch den 
Verein lohnende Beschäftigung erhalten." Dieser Zweck soll 
namentlich erreicht werden „durch kostenfreie Nachweisung 
geeigneter Erwerbsquellen", ferner durch Begründung eigener 
Geschäftsinstitute wie durch Annoncenexpedition, den Vertrieb 
buchhändlerischer Erzeugnisse (Sortiment), dann Theater¬ 
kartenverkauf, Vermittlung für Hypotheken- und Grundbesitz, 
Übernehmen von Hausverwaltungen und ähnlichen Geschäfts¬ 
zweigen, „die, ohne mit einem Risiko verbunden zu sein, einen 
anständigen Erwerb sichern". Die Mittel des Vereines können 
bis zu 90% des im verflossenen Jahre erzielten Reingewinnes 
zur Unterstützung von Invaliden, deren Witwen und Waisen, 
zur Linderung momentaner Not bis zur Erlangung lohnender 
Beschäftigung verwendet werden. Besondere Fonds werden 
nicht angesammelt. Das Vermögen des „Invalidendank" be¬ 
steht in Staatspapieren und einem Hause in guter Gegend in 
Charlottenburg. Die Höhe des Kapitalbesitzes des „Invaliden¬ 
dank" wird nicht veröffentlicht, ebensowenig die Höhe der 
Umsätze der einzelnen Geschäftszweige, doch ist bekannt, daß 
in den letzten Jahren 30- bis 50.000 Mark zu Unterstützungs¬ 
zwecken verwendet werden konnten. Diese Beträge werden zum 
Teil an die einzelnen Ministerien zur Verwendung für Offiziere 
abgeführt, zum Teil an bestimmte Stiftungen gezahlt und 
endlich wird ein Betrag von rund 15.000 Mark vom „Invaliden- 
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