Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

berechtigung, Alter, Gesundheitszustand, Vorbildung usw. 
Diese Vorschriften wären zu prüfen, zu ergänzen und zu ändern, 
um die Unterbringung von Invaliden zu erleichtern. Der Staat 
hätte den Grundsatz zu befolgen, daß die bis zum Kriege im 
Staatsdienste oder in staatlichen Betrieben beschäftigt gewese¬ 
nen Kriegsinvaliden nach ihrer Rückkehr, je nach etwaiger Ver¬ 
änderung ihrer Arbeitsfähigkeit, wieder Verwendung 
finden. Desgleichen wäre bei den staatlich subventionierten 
Betrieben die Wiederverwendung zu bewirken, eventuell 
hätten solche Betriebe, insoweit sie ihre früheren Angestellten 
nicht verwenden wollten, entsprechende Beiträge zugunsten 
dieser Invaliden zu leisten und könnten diese Beiträge von 
der Subvention in Abzug gebracht werden. Frauen, 
Kinder und Geschwister von Invaliden wären, wenn sie 
nachweisbar zur Erhaltung von Ganzinvaliden beitragen, 
anderen Bewerbern um staatliche Stellungen vorzuziehen; 
vermutlich werden die letzteren Fälle — Geschwister — seltener 
eintreten als die Unterstützung durch Frauen und Kinder. 
Auf diesem Gebiete haben das Eisenbahn- und Handels¬ 
ministerium sehr beachtenswerte Aktionen eingeleitet. In dem 
Amtsblatte des Eisenbahnministeriums vom 23. Jänner 
1915 ist ein Aufruf „An alle Eisenbahner!" erschienen, aus wel¬ 
chem hier die wichtigsten Sätze wiedergegeben werden: „ 
Uns Eisenbahnern bleibt und obliegt als erstrebenswerte Er¬ 
gänzung dieser Aktion und als Gebot kameradschaftlicher Ge¬ 
sinnung noch eine besondere Standesfürsorge zugunsten unserer 
kriegsverletzten Berufsgenossen. Das Ziel, das die Staats¬ 
eisenbahnverwaltung sich steckt, ist die Wiederverwendung 
aller kriegsverletzten Eisenbahner einschließlich der Arbeiter, 
die bis zum Kriegsausbruchs dem Dienst angehört haben. 
Damit sich diese Aufgabe in vollendeter Weise erfülle, ist die 
Entfaltung einer weitausgreifenden, systematischen Fürsorge 
erforderlich. Sie wird mit der Aufnahme der kriegsverletzten 
Eisenbahner in ein unter fachärztlicher Aussicht stehendes 
Genesungsheim beginnen, sich auf die Anschaffung, Instand¬ 
haltung und Erneuerung künstlicher Gliedmaßen (Prothesen), 
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