Volltext: Die Versorgung der Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen [3/4]

meinsame Budget per Kops und Tag 3 Kronen. Die Aufnahme 
in die Behandlung auf gemeinsame Kosten endet mit der 
Demobilisierung, von da ab tragen die beiden Staaten die 
Kosten aus ihren Mitteln. 
Jeder verwundete Soldat, der künstliche Gliedmaßen 
oder sonstige orthopädische Behelfe bedarf, hat Anspruch auf 
deren unentgeltliche Beistellung im Rahmen der Behandlung 
und Schulung. Hierüber werden noch besondere Vorschriften 
ergehen. Doch bestimmt die Verordnung schon jetzt, daß auch 
für die Kosten der Beschaffung von künstlichen Gliedmaßen bis 
zum Ablauf des Jahres, wofür sie die allgemeinen Kosten 
trägt, das gemeinsame Budget aufkommt, soweit diese Kosten 
nicht durch freiwillige öffentliche oder private Fürsorgetätig¬ 
keit bestritten werden. 
In Wien besteht eine solche Schule unter Leitung des 
begeisterten und überaus tatkräftigen Oberstabsarztes Prof. 
Dr. Spitzy, neben welcher die Schule der Einarmigen (Ar¬ 
chitekt Großelfinger), wirkt. Die Ansprüche an die Invaliden¬ 
schule sind so große, daß dieselbe nicht mehr ausreicht und an 
die Schaffung von derartigen Anstalten in verschiedenen 
Orten der Monarchie geschritten werden muß. Hier ist der 
Weg gezeigt, auf welchem in höchster Vollendung die Ar¬ 
beitskraft dem Invaliden und der Allgemeinheit erhalten 
werden kann. 
Leider sind, noch bevor diese Aktion genügend bekannt 
geworden und Beachtung gesunden hat, Tausende superarbi¬ 
triert worden, sonach ohne daß alle Möglichkeiten, dieselben 
tunlichst arbeitsfähig zu machen, voll ausgenützt wurden. 
Es wäre dringend zu wünschen, daß mit größter Beschleunigung 
die bisher Superarbitrierten einer eingehenden Untersuchung 
neuerlich unterzogen würden, um diejenigen ausfindig zu 
machen, welche nach den Erfahrungen, die man durch die 
Exner-Spitzy-Aktion gewonnen hat, noch arbeitsfähig gemacht 
werden können. 
Die Feststellung des Grades der Invalidität ist eine der 
heikelsten Aufgaben, deren Lösung sehr hohe Anforderungen 
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