bekannt sein, nicht so die der Erkrankten. Die mit dem Kriege im
Zusammenhang stehenden Krankheiten und Folgeübel aller
Art werden zweifellos die Krankenkassen eine Generation
hindurch schwer belasten; auch die Folgekrankheiten der eigent¬
lichen Verletzungen kommen hier in Betracht. Falls die all¬
gemeine Sozialversicherung verwirklicht werden sollte, so
werden zahlreiche Arbeiter in die bestehenden oder in die neu
zu errichtenden Krankenkassen einströmen, von denen der größte
Teil gleichfalls seine Pflicht gegenüber dem Vaterlande er¬
füllt und in erheblich vielen Fällen Gesundheitsschädigungen
davongetragen hat.
Nicht allein die ins Feld gezogenen Mitglieder der Kranken¬
kassen, auch die zu Hause gebliebenen Mitglieder werden not¬
gedrungen an diese Kassen durch längere Zeit starke Anforderun¬
gen zu stellen in die Lage kommen. Die Kriegsverwaltung ist
dermalen gezwungen, die zu Hause gebliebenen Arbeiter und
Arbeiterinnen für die Herstellung der Erfordernisse des Krieges
— Bekleidung, Munition usw. — in stärkstem Umfange zu
verwenden. Vielfach kann auf Sonntagsruhe, normale Ar¬
beitszeit, Mittagspausen, Nachtruhe usw. keine Rücksicht ge¬
nommen werden. Nicht nur erwachsene Männer, sondern auch
Frauen und jugendliche Personen müssen weit über das übliche
Maß hinaus ihre Arbeitskraft anspannen. Es unterliegt für
uns keinem Zweifel, daß dies ungünstige Wirkungen nicht nur
bei der gegenwärtigen, sondern auch bei der künftigen Genera¬
tion auslösen wird. Auch hier werden den Krankenkassen
schwere Neubelastungen erwachsen.
4. Heilung, Jnvalidenschulen, Superarbitrierung.
Neben Festlegung der als Existenzminimum gedachten
„Rente" ist die Erhaltung der Arbeitskraft des Invaliden die
bedeutsamste Ausgabe der Fürsorgetätigkeit; an deren Spitze
steht Linderung und Heilung der den Militärpersonen zuge¬
fügten Schäden, solange der Invalide oder Kranke deren bedarf.
Dieses Gebiet hat bei uns in neuester Zeit eine bedeutsame,
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