Volltext: Ueber die Theorie der Lösungen. (V. Band. 1. Heft. / 1900)

Die Theorie der Lösungen. 
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in die zweite Flüssigkeit übergeht. Beim Vergleich mit der Methode 
der Tensionsabnahme steht diese hier insoweit zurück, dass die 
theoretischen Erfordernisse, welche der obigen einfachen Beziehung 
zu Grunde liegen, nur selten zutreffen, indem u. a. meistens eine 
gegenseitige Löslichkeit des zugesetzten dritten Körpers mit dem ur 
sprünglichen Lösungsmittel störend eingreift. Andererseits aber ist 
die Ausführung mit sehr einfachen Hilfsmitteln und schnell durch 
führbar und die Methode dürfte sich daher zur Entscheidung von 
weit auseinanderliegenden Molekulargewichten speziell, falls es sich 
um die Frage handelt, ob Isomerie oder Polymerie yorliegt, unter 
Durchführung von Parallelversuchen sehr wohl eignen. Nach Nernst 1 ) 
und Tolloczko 2 ) liess sich dann die ganze Molekulargewichtsbestim 
mung vermittelst eines Kölbchens ausführen, dessen Inhalt etwa 180 ccm 
beträgt, während dessen ziemlich enger, langer Hals (1 cm = 0,638 ccm, 
Inhalt 13 ccm) eine Teilung in x /2 mm hat. Als Flüssigkeitspaar 
wurde z. B. Aether und Wasser genommen und die Abnahme der 
Löslichkeit von Aether und Wasser bestimmt, welche durch Einträgen 
irgend einer nur in ersteren löslichen Substanz veranlasst wird. Die 
selbe zeigte sich an der Verschiebung der im Hals des Kolbens befind 
lichen Trennungsschicht zwischen Aether und Wasser. Als Konstante 
bei den Bestimmungen wurde dann die molekulare Verschiebung ein 
geführt : 
worin A die Verschiebung, a der Gehalt der Lösung, m das Molekular 
gewicht der gelösten Substanz. So bewirken z. B. 0,0655 g C 6 H 6 in 
1 g Aether eine Verschiebung um 0,45 cm; das Molekulargewicht des 
Benzols (C 6 H 6 ) ist 78, also 
c=78 w= 536 - 
Werden jetzt 0,1266 g Naphthalin (C 10 H 8 ) genommen, so ist 
die Verschiebung 0,55 cm, also das Molekulargewicht x des Naph 
thalins bestimmt durch 
536 = x 
0,55 
0,1266 
also x — 123, 
was mit der Formel genügend übereinstimmt. 
0 Zeitschr. f. physik. Cliem. 0, 1. 
2 ) ibid. 20, 889.
	        
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