Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

Salzpreis. 
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III. Salzpreis. 
Der Preis eines Zentners Salz, der 1722 einheitlich mit 
5 fl. 50 kr. angesetzt worden war (Bd. I, S. 371), blieb 40 Jahre 
unverändert. Erst 1763 erhöhte ihn die Regierung für Nieder 
österreich auf 6 fl. 50 kr. und für Oberösterreich auf 7 fl. Diese 
Erhöhung mußte natürlich auch der Kleinverschleißpreis mit 
machen. Der Verbraucher kaufte das Salz nach zimentierten 
Mäßel von vier verschiedenen Größen zu einem Groschen, zwei, 
einem und einem halben Kreuzer. Ein Zentner Salz ergab bis 
1763 125 Groschenmäßel, die mit Rücksicht auf die Schwendung 
je 22V2 Lot wogen. Das Kreuzermäßel enthielt daher 7M'2, das 
kleinste 3% Lot. Da das Salz teurer geworden, der Verkaufs 
preis im Kleinhandel aber der gleiche geblieben war, äußerte 
sich die Preissteigerung in der Verringerung des Mäßelinhaltes. 
Mit einem Zentner Salz konnten nunmehr 149 Groschenmäßel 
gefüllt werden. Die Steigerung traf auch das Gottesheilsalz, 
wohingegen das übrige Deputat-, Muß- und Almosensalz da 
von befreit blieb 71 ). Pfannkern und Bergkern kosteten in Ober 
österreich ebenfalls 7 fl. der Zentner, das aus Ungarn bezogene 
Steinsalz der hohen Frachtspesen wegen 8 fl. 33 kr. 72 ). Die 
Wirtschaftsnot Österreichs nach den Franzosenkriegen erfor 
derte 1811 die neuerliche Hinaufsetzung des Gmundner und 
Ausseer Salzpreises auf 9 fl. den Zentner und 6 kr. das Pfund, 
beide Preise in der Valuta der Einlösungsscheine verstanden 73 ). 
Über die Selbstkosten der wichtigsten Salzsorten ist bereits im 
Kapitel „Erzeugung“, S. 222, berichtet worden. 
n ) Res. 1763, S. 817, 885. 
72 ) Res. 1765, S. 62; 1766, S. 487; 1773 (Jänner). 
73 ) S. 0. A. 1811, Nr. 69.
	        
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