Volltext: Die Kriegsgesetze Österreichs. VI. (Schluss- und Register-)Band (6 / 1921)

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Verständnisse mit dem Kriegsministerium vom 19.' März 1917, 
R. G. Bl. Nr. 123, über die Durchführung der kaiserlichen Ver 
ordnung vom 18. März 1917, betreffend die Regelung von Lohn- 
und Arbeitsverhältnissen in den militärischen Zwecken dienenden 
Betrieben. 
Matze. 
1. Gesetz vom 26. Jänner 1918, R. G. Bl. Nr. 46, betreffend 
das metrische Karat. 
2. Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten 
im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern, der Finanzen 
und des Handels vom 7. Februar 1918, R. G. Bl. Nr. 47, be 
treffend das nietrische Karat. 
- Mähren. 
1. Kaiserliche Verordnung vom 3. März 1917, R. G. Bl. 
Nr. 101, betreffend die Verwendbarkeit der Teilschuldverschrei 
bungen des von der Markgrafschast Mähren aufzunehmenden - y 
Anlehens von 100,000.000 Kronen zur fruchtbringenden Anlegung 
von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien. . 
2. Verordnung des Justizministers vom 22. Oktober 1918, 
R. G. Bl. Nr. 372, betreffend die Anwendbarkeit der kaiserlichen 
- Verordnung vom 9. August 1915, R. G. Bl. Nr. 234, über die Ver 
äußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in der 
Stadtgemeinde Zwittau in Mähren. ' 
Mährisch-Ostrau. 
1. Verordnung des Gesamtministeriums vom 18. Juni 1917, 
R. G. BI. Nr. 260, betreffend die Errichtung eines Wirtschafts 
amtes für das mährisch-schlesische Industriegebiet in Mährisch- 
Ostrau. , 
2. Verordnung des Ministers für öffentliche Arbeiten vom 
23. Juli 1918, R. G. Bl. Nr. 268, betreffend die Aenderung der 
Amtsbezirke der Kohlenversorgungsinspektoren in Mährisch- 
Ostrau und Krakau. * 
Mahlprodukte. 
Siehe: G e treibe- und M a h l p r o d u k t e. 
Malz. 
Verordnung des Amtes fiir Volksernährung im Einver 
nehmen mit dem Eisenbahnministerium vom 18. Oktober 1917, 
R. G. Bl. Nr. 409, betreffend die Regelung des Absatzes von 
Malzkeimen zur Versorgung der Preßhefeindustrie.
	        
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