Volltext: Oberösterreich im Weltkrieg

Kriegstrauungen in Oberösterreich 
Besondere Fälle. 
Gleich der erste Fall am 1. August 1914 vormittags erforderte Dispens 
von allen drei Aufgeboten, Dispens von der Beibringung des Taufscheines für 
die Braut, da keine Zeit mehr blieb, ihn auch nur aus Steyr zu besorgen; 
Ehebewilligung für die minderjährige Braut wurde von der k. k. Statthalterei 
telephonisch beim k. k. Bezirksgerichte Steyr besorgt — um 1 Uhr nachmittags 
geordnet, Trauung —, um 2 Uhr geht der neue Ehemann mit dem Militär¬ 
züge weg. 
Ein Brautpaar, Marktfieranten ohne bestimmten Aufenthalt, mit vier un¬ 
ehelichen Kindern, jedes anderswo geboren, wollte schon längst heiraten. Da 
sie sich nirgends länger aufhalten konnten, war es nie möglich. Am 14. August 
kommen sie mit ihrem Wagen nach Linz, der Mann ist zum Landsturm einbe- 
Segnung neu ausmarschierender Linzer Landwehr mit dem Allerheiligsten auf dem 
großen Platz in Brünn durch Bischof Graf Huyn. 
rufen. Auf der Landstraße fragen sie einen des Weges kommenden Geistlichen, 
wo sie heiraten könnten. Er weist ihnen den Weg zum nächsten Pfarramte. 
Der Wagen wird auf dem Südbahnhof als zeitweiligem Wohnsitze postiert, am 
15. und 16. August verkündet, Dispens von einem Aufgebote und für „ohne 
bestimmten Aufenthalt“ eingeholt, der wegen letztem Umstand nötige Manifesta¬ 
tionseid abgelegt, getraut und die Legitimierungsprotokolle aufgenommen. Die 
Freude, endlich einmal Ordnung gemacht zu haben, war dem neuvermählten 
Paare vom Gesichte abzulesen. Herzlicher Dank ihrerseits. Fürwahr eine 
große Seelsorgsfreude, geholfen zu haben! 
Ein Brautpaar aus Prag. Der Bräutigam hier im Militärdienste, die 
Braut frisch angekommen, hat leider den Totenschein ihres verstorbenen Gatten 
nicht mit. Inzwischen muß der Bräutigam ins Feld. Er stellt die Vollmacht 
zur Trauung per procuratorem J) aus. Inzwischen wird verkündet. Erlaubnis 
der beiden Ordinariate und Statthaltereien Prag und Linz nachgesucht, die 
Akten laufen ein, die Trauung findet per procuratorem statt. 
i) Durch einen Stellvertreter.
	        
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