Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Grenzbeschreibungen. 
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wärts zu einem Grenzstecken Nr. 65 der Gemeinde Vormosen ins Reit¬ 
feld. Hier endet sich die Pfarrei Mosdorf und das Landgericht Wildshut 
und tritt dagegen das Landgericht Laufen und Salzb. Pfarr Dorfbayrn 
gegen Niedergang ain. 
Vom Reitfelde geht die Grenze gerade aufwärts über den Moos¬ 
grund neben des Schner zu Haslach Feldgründen auf einen Rain, von 
diesem auf ein Zauneck, dort machet der Zaun die Scheidung aufwärts 
zum Reitgatern. Von diesem macht der Zaun die Grenze hinauf neben 
den nach Schönberg Gerichts Laufen grundbaren Holz bis zum sog. See¬ 
thal, wo zeug der dortselbst stehenden Tafel vor vielen Jahren ein Weibs¬ 
bild erschlagen worden ist, von da macht der Zaun die Grenzscheidung 
fort nach denen Unterlindacher Holzgegenden im Hafenberger Feld zum 
Aester an der Lacken. Von da abwärts in die Mühlstraße zu einem Zaun¬ 
eck, alsdann schreitet die Grenze nach dem Hag fort zum Hafenberger- 
gaterl, von diesem sodann zum lezten Marchstein Nr. 34, von wo ferners 
in der Hafenbergerleite fort über ein Steinhäufel hinauf in den Höll¬ 
graben, wo der 33.te Marchstein aufwärts auf 2 Marchsteine, wovon der 
leztere in einem sumftigen Grund lieget, einem Zauneck zu, von da neben 
des Oberthalhausers Holzgrund gerade abwärts in den Oberthalhauser 
Graben zu einem Marchstein im Hörmtl genannt. Von da gehet man 
weiters über die sog. Waßerschlicht hinauf zu einem Marchstein, von 
diesem sonach über den Thalhauser Graben zu einem oberhalb liegenden 
Marchstein, von wannen endlich neben den Oberthalhausers Holzgrund 
zur Stainerwegstraß auf einen Marchstein und zweyen Grenzstecken der 
Gemeinde Vormosen und Gstaig die Scheide sich lenket. 
Ende der Salzb. Pfarr Dorfbayrn und des Landgerichtes Laufen und 
Anfang der Pfarre Gstaig und des Landgerichtes Friedburg 
gegen Mittag. 
Von besagtem Markstein und Grenzstecken neben dieser Stainer¬ 
wegstraß linker Hand aufwärts neben denen Schauflerholzgründen in Holz 
gehet die weitere Grenze zu einem Marchstein, welcher die Schaufler 
Holzgründe Gerichts Friedburg und das Liendlbauernholz zu Haydental 
scheidet. Von diesem Marchstein aufwerts zu einem Marchstein wieder, 
und von da in die Stainerstraß, in sotaner Strasse gehet es sodann auf¬ 
wärts zu einem Marchstein und Grenzstecken der Gemeinde Vormosen hub 
Nr. 52, von da links über den Berg hinauf zu einem derlei Nr. 51 und 
einen Marchstein, von welchem links in einem Rain zu einem Feldeck die 
weitere Grenze läuft, von da sonach Rechts im Rain fort linker Hand auf
	        
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