Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

T i nn BW/äff imi fHHRMmune 
678 Strnadt. [370] 
darunder zwar auch die zwo Plaiclien oberhalb Planckenpach auch be¬ 
griffen, und der Weyr daselbs Schaidt, gehörn in die Hofmarch und er¬ 
strecken sich gar hinaus auf der rechten Seiten bis an den Instram, der 
andern aber an das Burckhauserisch Forstgericht anstoßend, stracks 
ausserhalb erstberirten Gatters ist es alles bis hinauf an den Burckhauser 
Wald Landgerichtisch. Yolgents kumt man auf das Landgerichtisch Dorf 
Planckenpach, zu Anfang desselben und auf der lincken Seiten haist es 
Pockenhueb, auch ain ainschichtiger Landgerichts: und Urbarspaur auf 
den fürstl. Gasten Burckliausen, und der Pach alda zu Planckenpach so 
auf die Müll (welche gleichwol auch zum Closter Ranshoven gehörig, aber 
weilns ausser des Hofmarchsgezirck gelegen, das Landgricht darauf den 
Frävel und die Müllbschau hergebracht) hineinrinnt, ist abermalen ain 
March, so das Landgricht und die Hofmarch voneinander Schaidt. Von 
beriertem Mülpach ins Eck hinein bis zu des Paschen Gattern daselbst 
zu Plankenpach ist es wider Landgerichtisch, aber von stund an ausser¬ 
halb des Gatters ab und ab neben dem Instram unzt zu dem undern 
Gatter bei der Mittermüll herenderhalb des zu Anfang vermelten Pachs 
der Enkna, 
So weit sich hieobenbeschribner Hofmarchsgezirck samt der durch- 
geenden Landstraß erstreckt und auf den darinen gelegnen Ranslioveri- 
schen Gründen würdet durchgehands Hofmarchsgerechtigkait bestanden. 
Was aber sonsten bemelts Closter Eanshoven im Landgricht für 
ainschichtige Erb: oder Leibgedings Güeter ligent hat, darauf ist dasselb 
(außer der Fraiß und Frävelshandlungen, Steur, Scharwerch und Muste¬ 
rung so dem Landgricht gehörig) all anderer Jurisdiktion, wie auch der 
Rechtssachen, jedoch allein auf Widerruefen privilegiert. 
2. Hagenau, Wolfen Thuemer gehörig, stost mit dem undern Ort 
an die Pogenhover Gründ, an ainer Seiten gegen Teimbling bis zu ainem 
Paum und Rain, so das rechte March ist, alda die Gefangnen in das 
Landgricht uberantwort werden, und der andern Seiten gegen dem 
Instram. Niedergerichtsbarkeit über die einschichtigen Unterthanen. 
3. Pogenliofen, Hans Friedr. v. Pienzenau zu Wildencholzen ge¬ 
hörig. Hat keinen ausgezeigten Hofmarchsgezirck, stoßt mit dem obern 
Ort an Hagenau, mit dem untern an Ahaim, St. Peter wärts an die Ge¬ 
richtsgründe. Übt die Niedergerichtsbarkeit auch über die Ranshofner 
Klosterunterthanen. 
4. Ahaim. 9 Häuser ohne Schloß, stoßen mit dem untern Ort an 
Wolgrueb, gegen Mittag an Hundslohe, gegen Abend an die Pogenhofer 
Gründ, auf einer Seite an den Instrom. Burkhart von Taufkirchen und
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.