Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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680 Strnadt. [372] 
und Preuhaus, Spende des Herzogs Georg an die Stadt Borghausen, von 
diser den Hackledern (jetzt Erben des Mathias Hackleder) vererbrechtet, 
Niedergerichtsbarkeit soweit Dachtropfen und Gründe reichen. 6. Wim- 
hueb hölz. Sitz, Hofbau und 3 Sölden, den Math. Hackleder Erben geh., 
soviel Hofmarchsgerechtigkeit wie bei Eisengrätzham. 7., Herbsthaim, 
fürstl. Bayr. ßitterlehen des Albrecht Eegimentsrates zu Landshut; im 
Dorfe 1 Bauerngut und 3 Sölden, auf weichen die Hofmarchsgerechtigkeit 
zugestanden wird. 8. ßojsjDach, hölz. Sitz mit Hofpau, Tafern, Pachhaus, 
Schmiden, Pad und 2 Sölden, dem Artlieb und Tachsperg geh. Hofmarchs¬ 
gerechtigkeit innerhalb der Tachtropfen. Niedergerichtsbarkeit und Stand¬ 
geld gebiirt dem Dachsberger. 9. Schachen, Hanns Friedr. von Pien¬ 
zenau zu Wildenholzen geh. Hof bau und 3 Sölden, Niedergerichtsbarkeit. 
10. Ursprung bloßer Hofbau geh. dem Christof Hartneiden von Hauns- 
perg. Niedergerichtsbarkeit. 11. Köthaim: nur eine schlechte Tafern 
und 2 Sölden. Niedergerichtsbarkeit. 12. Metmach ein Dorf. Wurde 
1618 dem Kudolf von Dachsberg die Niedergerichtsbarkeit in selbem zu¬ 
erkannt. 13. Unter-Treubach: Weyer, Zehentstädel und Kasten und 
3 Bauern gehören nach Matsee, welchem Stift nur die Grundherrschaft 
und Pfenningstift zugestanden wird. Das Landgericht gebraucht Steur, 
Scharberch, Musterung, Inventur und Vormundschaftsatzung. 14. Pöd- 
melsed war vor Jam ein gefreiter Sitz und Sedlhof, weile aber solchen 
der Zeiten ain Baursman Georg, Scherffel genant (welcher nur Erbrecht 
darauf hat) besitzen thuet und sonsten mit dem Aigenthum und Grund¬ 
herrschaft zu der Statt Braunau Spital gehörig, demnach ist derselb mit 
Steur, Scharberch, Musteruug und in Summa aller Nidergeriehtsbarkait 
in das Landgricht gezogen worden, dahin auch der Baur allen gricht- 
lichen Gehorsamb laist. 
Althamer Amt. 
Erstlich der Markt Althaim. Ligt auch ohne mitl im fürstlichen 
Landgricht und ist der Burckfrid gleichfalls mit seinen ordenlichen 
Burckfridseiln, deren in allen zwo und zwainzigk sein eingefangen. 
Notandum. In gemeltem Althaim und so weit der Burckfrid 
allenthalben sich erstreckt, haben die von Althaim vermöge habenden 
fürstl. Freibriefs über In: und Auslender alle Nidergerichtliche Obrikait 
und das Landgricht ain merers nit als das Malefiz und was demselben 
anhengig. 
Hofmarchen: 1. Neurating, geh. dem Bistum Passau. Ver¬ 
walter der Pfleger zu Obernberg d. Z. herr Christoph von Lamberg Frei-
	        
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