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mente die Frauenkirche zu Thernberg besuchen und ihr Gebet für
die Erhöhung der christkatholischen Kirche daselbst verrichten wür¬
den am Tage der Aufnahme Mariens in den Himmel einen voll¬
kommenen, an den übrigen Frauenfesten hingegen, sowie auch am
Mariä Opserungs- und Heimsuchungstage, einen Ablaß von sieben
Jahren und eben so vielen Quadragenen, jedoch gleichfalls nur
für die Dauer von sieben Jahren
Von den vielen Bauten, welche Propst Hermlau im Laufe
feiner Amtsverwaltung aufführte und die noch heutzutage feinen
frommen Sinn und guten Geschmack verkünden, muß vor Allem
erwähnt werden die schöne Loealiekirche in Walpersbach, welche
er in den Jahren 1723 und 1724 an der Stelle der früheren
kleinen und baufälligen Wallfahrtskapelle daselbst vom Grunde
auf neu erbaute und die sodann der Fürstbischof von Seckau
Leopold Graf von Firmian, als Generalviear des Erzbischofes
von Salzburg, 1725 feierlich einweihte.
Bei der 1724 in St. Lambrechten durch den Dekan von
Schärding vorgenommenen Visitation war auch die dortige Filial¬
kirche sehr baufällig befunden worden, in Folge dessen das Ordi¬
nariat dem Stifte die Reparatur derselbe» auftrug. Da dieselbe
aber auch zu klein und eine Vergrößerung nicht leicht ausführbar
war und die Gemeinde mit der Bitte um einen Neubau an den
Propst sich wendete, zeigte dieser sich alsogleich hiezu bereit, ließ
alsbald die erforderlichen Steine von Eizing herbeischaffen und
Ziegel von Verschiedenen ankaufen und schon im folgenden Jahre
durch den Baumeister Paur den Bau beginnen. In zwei Jahren
war derselbe, bei welchem sich die vom Stifte für Materialien
und Handwerksleute bestrittenen Auslagen aus 8501 st. beliefen,
vollendet, fo daß die Kirche schon am 30. Juli 1726 durch den
Fürstbischof Joseph Dominicus Grafen von Lamberg, der am
Vorabende mit zwei Hofkaplänen, einem Kammerdiener, Secre-
täre, Leibmedieus, Lakei, zwei Heiducken, neun Stallknechten und
Kutscher» in drei sechsspännigen Wägen im Stifte eingetroffen und
hier übernachtet hatte, das Mittagmahl am Tage der Einweihung
L. c. 601. und 634.