285 mente die Frauenkirche zu Thernberg besuchen und ihr Gebet für die Erhöhung der christkatholischen Kirche daselbst verrichten wür¬ den am Tage der Aufnahme Mariens in den Himmel einen voll¬ kommenen, an den übrigen Frauenfesten hingegen, sowie auch am Mariä Opserungs- und Heimsuchungstage, einen Ablaß von sieben Jahren und eben so vielen Quadragenen, jedoch gleichfalls nur für die Dauer von sieben Jahren Von den vielen Bauten, welche Propst Hermlau im Laufe feiner Amtsverwaltung aufführte und die noch heutzutage feinen frommen Sinn und guten Geschmack verkünden, muß vor Allem erwähnt werden die schöne Loealiekirche in Walpersbach, welche er in den Jahren 1723 und 1724 an der Stelle der früheren kleinen und baufälligen Wallfahrtskapelle daselbst vom Grunde auf neu erbaute und die sodann der Fürstbischof von Seckau Leopold Graf von Firmian, als Generalviear des Erzbischofes von Salzburg, 1725 feierlich einweihte. Bei der 1724 in St. Lambrechten durch den Dekan von Schärding vorgenommenen Visitation war auch die dortige Filial¬ kirche sehr baufällig befunden worden, in Folge dessen das Ordi¬ nariat dem Stifte die Reparatur derselbe» auftrug. Da dieselbe aber auch zu klein und eine Vergrößerung nicht leicht ausführbar war und die Gemeinde mit der Bitte um einen Neubau an den Propst sich wendete, zeigte dieser sich alsogleich hiezu bereit, ließ alsbald die erforderlichen Steine von Eizing herbeischaffen und Ziegel von Verschiedenen ankaufen und schon im folgenden Jahre durch den Baumeister Paur den Bau beginnen. In zwei Jahren war derselbe, bei welchem sich die vom Stifte für Materialien und Handwerksleute bestrittenen Auslagen aus 8501 st. beliefen, vollendet, fo daß die Kirche schon am 30. Juli 1726 durch den Fürstbischof Joseph Dominicus Grafen von Lamberg, der am Vorabende mit zwei Hofkaplänen, einem Kammerdiener, Secre- täre, Leibmedieus, Lakei, zwei Heiducken, neun Stallknechten und Kutscher» in drei sechsspännigen Wägen im Stifte eingetroffen und hier übernachtet hatte, das Mittagmahl am Tage der Einweihung L. c. 601. und 634.