Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Hallstatt einen Teil der Weißenbachforste an das Pfannhaus in 
Ischl abtreten. Ganz konnte das Hofschreiberamt in Hallstatt die 
dortigen Wälder nicht entbehren, obwohl die Holzlieferung vom 
Aufsatzplatz in Weißenbach ihm sehr teuer zu stehen kam. 1524 
kostete eine Pfanne Brennwied aus dem Weißenbachtal am Aufsatz 
42 Pfund Pfennig, die Lieferung bis zum Hallstätter See auf der 
Traun 14 und über Land 21 Pfund Pfennig. Die größte Erweiterung 
erfuhr die Holzarbeit nach der Erbauung der Pfannstätte in 
Ebensee. Nunmehr reichten die landesfürstlichen Waldungen im 
Kammergut nicht mehr hin, um den Holzbedarf für das Salzwesen 
zu decken, so daß auch die reservierten Wälder der benachbarten 
Herrschaftsgebiete hiezu herangezogen werden mußten. 
Die im ersten Reformationslibell aufgestellten Grundsätze für die 
Bewirtschaftung und Ausnützung der Wälder waren gewiß vor 
trefflich, ihre Durchführung jedoch begegnete kaum überwindbaren 
Schwierigkeiten; auch die bald darauf vorgenommene Vermehrung 
der Aufsicht durch Schaffung von Wald- und Unter waldmeister 
stellen hatte anfangs wenig Erfolg. Die der Bevölkerung ange 
wohnte unbekümmerte Nutzung des Waldes zu eigenen Zwecken, 
die Selbstsucht der Holzmeister und die Unzulänglichkeit und 
Unfähigkeit der Überwachungsorgane, dann die Unübersichtlichkeit 
der Holzarbeit in den oft weit entfernten Waldungen und schwer 
zugänglichen, zerstreut gelegenen Schlägerungsorten, nicht zuletzt 
auch das Fehlen einer starken Hand an leitender Stelle hinderten 
lange Zeit hindurch jede geregelte Wirtschaftsführung. Schon Kaiser 
Maximilian I. verbot den Arbeitern im Kammergut anläßlich der Auf 
stellung einer neuen Waldordnung, das Holz, das eine Zeit bisher ein 
jeder genommen, wo er es am nächsten bekommen mochte, nach Be 
lieben zu schlagen. Damit sie sich aber nicht beklagen und ihre Not 
durft haben mögen, sollte ein Holzmeister aufgenommen werden, 
welcher „Tannen- und Buchenwied in einer ziemlichen Länge 
würchen und zum See bringen, daselbst aufsetzen und nach der 
Klafter verkaufen sollte. Wo aber einer in die verbotenen Wälder 
greift, etwas Holz niederschlägt und vermeint, es heimlich entweg zu 
bringen, so derselbe durch die Förster betreten wird, solle er, als oft 
er einen Stamm abschlägt, 72 pf. zahlen, wo aber mehrere freventlich 
in den verbotenen Hallwäldern hacken, sollen selbe für jeden Stamm 
einen Tag im Turm zu Wildenstein liegen.“ Die Bevölkerung wider 
setzte sich, wenn auch vergeblich, der neuen Ordnung, die Goiserer 
wollten das Holz nicht vom Holzmeister kaufen, sondern es wie bisher 
selbst vom Walde holen. Auch das Verbot, künftig kein Eiben- und
	        
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