Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Die angeführten Salzpreise, für deren Zuverlässigkeit nicht 
volle Gewähr geboten werden kann, sind ab Hallstatt oder Gmunden 
zu verstehen, die Verkaufspreise in den Legstätten waren um die 
Lieferkosten höher; im Kleinverschleiß kamen dann noch die 
Regiezuschläge und der Gewinn hinzu. Bei Salzknappheit stieg 
natürlich der Preis, 1618 kostete das Küfel in Wien 15 bis 30, 
1622 sogar 35 kr. Auch die bayrische Pfandherrschaft von 
1622 bis 1628 erhöhte den Salzpreis. 
Die Steigerungen blieben selbstredend nicht auf das Küfel- 
salz beschränkt und betrafen im gleichen Verhältnis auch das 
Fuder-, Kufen- und Fasselsalz. Das Fuder kostete 1596 ab Gmunden 
41 s / 4 kr., 1660 bereits 2 fl. 18 kr. und 1695 2 fl. 30 kr.; in den Leg 
stätten, also einschließlich der Aufschüttgebühr und der Liefer 
kosten vor der Übernahme des Verschleisses durch die Land 
stände 1718 5 fl. 30 kr., nach derselben 1722 5 fl. 50 kr. Die nach 
Böhmen gelieferten großen Kufen hatten bis 1596 ab Gmunden einen 
Preis von 43, und später von 52 kr., in den oberösterreichischen 
Ladstätten von 1 fl. 66 ). 1622 wurden sie um 2 fl. 15 kr. und nach 
1646 in Budweis um 5 fl. 50 kr. und in Prag um 6 fl. 45 kr. 
verkauft. Die allzu starke Erhöhung der Salzsteuer brachte dem 
Ärar indessen nicht die gehofften Mehreinnahmen, der Salzabsatz 
ging zurück, dafür gewann das billigere Halleiner Salz wieder an 
Boden. Die Hofkammer entschloß sich daher 1659, den Preis der 
Kufe in Böhmen um einen Gulden zu ermäßigen. 1687 gaben die 
Ladstätten in Linz und Mauthausen die große Kufe um 4 fl. 50 kr. 
ab. Die Zweizentnerfassei kosteten 1724 ab Linz 5 fl. 6 kr. und ab 
Freistadt 5 fl. 20 kr. 
Nach Gestehungspreisberechnungen aus den Jahren 1687 und 
1695 57 ) betrugen die Selbstkosten eines Fuders 15 bis 17 kr., eines 
Küfels 5 kr. 1)4 Pf., und einer großen Kufe 44 kr. 1705 waren die 
Erzeugungskosten schon wesentlich höher; für die unabgemachte 
Kufe ab Linz und Mauthausen werden sie mit 1 fl. 1 kr. und für ein 
Zweizentnerfassei mit 1 fl. 31 kr. angegeben 68 ). 
6 “) S. O. A. Bd. l. 
ä7 ) S. O. A. Bd. 51, 57, 59. 
s8 ) Res. 1705, S. 275. 
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