Volltext: Gemeinde Ottenschlag i.M.

Eine einschneidende Maßnahme. im Zehentwesen brachten die Hofdekrete der 
Jahre 1767 und 1787 (Maria Theresia und Josef II1.). 
Bei der damals üblichen Dreifelderwirtschaft blieben nämlich die Felder 
abwechselnd jedes dritte Jahr unbebaut,in Brache (Brachfeld oder Trattfeld). 
Die Bauern begannen aber allmählich,ihre Felder im dritten Jahr mit bis 
dahin weniger bekannten landwirtschaftlichen Produkten wie Klee und Kartof= 
feln zu bebauen.Die genannten Hofdekrete untersagten die Zehentung auf den 
Tratten.Dadurch wurden die Bauern angespornt,mehr Futterkräuter und Kartof= 
feln anzubauen,Insbesondere erlangte nun der Kartoffelbau auch in unserer 
Gegend eine weitgehende Verbreitung. 
Der Zehent war eine sogenannte Holschuld,weil sich die Herrschaft den 
Zehent holen mußte,.Die übrigen Dienste waren eine Bringschuld.Die meisten 
Herrschaften verstanden es aber,das Holen in ein Bringen zu verwandeln. ‘ 
Nach mündlicher Überlieferung ist ja bekannt,daß die Frau des letzten Pfles 
gers von Reichenau selbst die Garben genau zählte,wenn die Bauern den Zehent 
im Zehentstadel ablieferten. ; 
Eine besondere Erschwernis war es,daß der ganze Zehent eines Untertans 
selten einer einzigen Herrschaft zustand,sondern zu verschiedenen Teilen 
anderen Herrschaften oder der Kirche zustand,weil er diesen früher einmal 
vermacht worden war.An einigen Beispielen werden wir sehen,daß meistens 
ein Drittel des Zehents der zuständigen Kirche oder dem Dechant gehörte. 
Der Zehent wurde entweder auf dem Feld oder im Stadel abgenommen, auch 
schon gedroschen im Sack. 
Das Rüs t ge ld (Ristgeld)war eine Abgabe,die die Herrschaften für 
das Land einzuheben hatten.Der Anlaß zur Einführung dieser jährlich zu 
leistenden Abgabe waren die außerordentlich hohen Rüstungskosten zur Zeit 
der Türkenkriege.Die Höhe des Rüstgeldes richtete sich nach der Gülten= 
Schätzung des Jahres 1527.Von kleinen Gütern war kein Rüstgeld zu zahlen, 
Die Land steuer war die älteste landesfürstliche Steuer,die eben= 
falls nach dem Schätzungsprätium vom Jahre 1527 festgelegt worden war.Die 
Bürger der Städte mußten kein Rüstgeld und keine Landsteuer entrichten. 
Von Maria Theresia wurde die Landsteuer zwar aufgehoben,aber‘ die Herr= 
schaften forderten sie auch weiterhin für ihre eigenen Zwecke,Die später 
in den Herrschaftsgrundbüchern aufscheinende Steuer ist anscheinend der 
Rest der Landsteuer. 2 
Der Fleischaufschla g war eine Art Lebensmittelsteuer als 
Anhang „Anlagl"zur landsteuer. 
Der Di en s t war eine der ältesten Abgaben,die die Herrschaften für 
sich beanspruchten.Er war keine Dienstleistung, sondern eine Abgabe. in 
Geld und in Naturalien als Getreidedienst und Kuchldienst (Abgabe für die 
Herrschaftsküche :Hähne ‚Hennen, Eier ‚Käse Schmalz). 
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