Volltext: Gemeinde Ottenschlag i.M.

Die Ro b o tt. Die Untertanen mußten persönliche Dienste leisten,verschie= 
dene. Arbeiten,z.B. als Handrobot Heu und Getreide einführen und Holz füh= 
ren;als Fußrobot Botengänge verrichten und Treiberdienst bei Jagden.Die 
Robot machte gewöhnlich 14 Tage im Jahr aus.In Kriegszeiten wurde noch 
eine Sonderrobot zur Erhaltung der Verteidigungsanlagen verlangt. 
«Nach einem Urbar der Herrschaft Freistadt (1499) gab es im Amt„Windisch= 
dorf" keine gemessene Robot;sie wurde nur bei Bedarf gefordert,denn es 
heißt im genannten Urbar: „wan man sy erfordert muessen sy (die Untertanen) 
der herrschaft gewärthig und gehorsam sein." 
Neben der Robot verlangte die Herrschaft (Urbar 1590) auch Arbeiten gegen 
Entlohnung in Geld oder Naturalien.Bei der Herrschaft Weinberg,zu der auch 
das Kleinhaidergut gehörte,fielen viele Arbeiten an,die auf die Unterta= 
nen gerecht verteilt werden sollten (1742):.1.) 40 Stück Blochholz zu den 
vier Mühlen führen, 2.) 108 Klafter lange Kuchelscheiter hacken und füh= 
ren. 3,) 192 Klafter kurze Ofenscheiter hacken und führen. 4.) 20o Klafter 
Dörrscheiter hacken und führen, 5.) Heu und Getreide führen. 6,) Heu, Grum= 
met und Gerste führen. 7.) Korn und Weizen schneiden. 8.) Ackern,eggen, 
Feldfrüchte einführen und Dung führen. 9,) Kraut hauen und abwürmen. 
10,) Zehenthaar rüffeln,brecheln, schwingen und hacheln, 11.) 468 Pfund 
Haar und 78 Pfund Werch spinnen. 12,) Rüben graben und schälen, 13.) Wein 
in den Keller ziehen, 
Der Hofdien s _t (Waisendienst) war auch eine Art Robot.Ursprünglich 
waren die echten (beiderseitigen) Waisen zu meist dreijähriger Dienst= 
leistung bei der Herrschaft verpflichtet, Ab ungefähr 1550 konnten aber alle 
ledigen Untertanskinder zu diesem Dienst verpflichtet werden.Erst Kaiser 
Josef II. beschränkte den Hofdienst wieder auf die eilternlosen Untertans= 
kinder,Die Dienstverpflichteten bekamen einen geringen Lohn und die Kost. 
Sie arbeiteten im Schloß oder im dazugehörigen Meierhof als Meier, Ober= 
knecht,Kutscher, Torwärtl,Unter=oder Galtknecht, Sauhüter,Halterbub,Dirn 
oder Kuchldirn.Ein Oberknecht bekam zum Beispiel sechs Gulden Lohn im Jahr. 
Der Zehen t ist die Abgabe des gehnten Teiles der landwirtschaftlichen 
Erträge,ist eigentlich kirchlichen Ursprungs und wurde zur Erhaltung von 
Bischof, Pfarre und Kirche verwendet, Vom Hochmittelalter an wurde der Zehent 
auch von den weltlichen Herrschaften eingehoben und meistens zwischen 
Kirche und Herrschaft nach Drittelzehent aufgeteilt. 
Der große Zehent wurde von den Hauptfrüchten eingehoben (Hafer,Korn,Weizen, 
Gerstehder kleine Zehent von Mohn, Erbsen Wicken,Bohnen,Kraut,Rüben Zwiebeln, 
Heu,Klee und Flachs.Die vom Kaiser erlassenen Zehentordnungen wurden von 
den Herrschaften nicht immer eingehalten.Die Zehentordnung Kaiser Ferdinand 
III.vom Jahre 1641 galt bis 1848, 
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