Volltext: Gemeinde Ottenschlag i.M.

Die Einteilung des Landes 
Das Gebiet östlich des Haselgrabens gehörte von Anfang an zur Ostmark, 
Schon seit dem 8,Jh. gab es auf dem Gebiet des heutigen Mühlviertels zwei 
Grafschaften,das Rotelland (nach der Rodl benannt) westlich des Hasel= 
grabens und die Riedmark östlich davon.Die karolingische Grafschaft. Ried= 
mark wurde in der ersten Hälfte des 13.,Jh. in ein Landgericht Riedmark 
(westlicher Teil) und ein Landgericht Machland (östlicher Teil) geteilt. 
5eit dem 15,Jh.werden aber wieder beide zusammen Machlandviertel genannt. 
Seit dieser Zeit hat die ehemalige Grafschaft Rotelland,also das heu= 
tige obere Mühlviertel,den Namen Viertel im Mühlland.Als im Jahre 1779 
das Innviertel zu Oberösterreich kam,hätte man dann fünf Viertel gehabt. 
Man vereinigte deshalb die beiden Viertel nördlich der Donau zu einem 
Viertel,dem Mühlviertel.Die einstmals großen Landgerichte zerfielen in 
immer mehr kleinere Landgerichte,Die Riedmark gibt es aber noch,aber nicht 
als Grafschaft und nicht als Landgericht,sondern nur noch als Gegendname, 
Ottenschlag lag also immer in der Riedmark, 
Die Grundherrschaften 
Durch die Grundherrschaften erfolgte erst die planmäßige Rodung und die 
Gründung von Dörfern.Über die Gründung Ottenschlags ist hier im I.Teil 
nachzulesen,.Da mag nun einer kritisieren:„Immer hört man in Ortsgeschichten 
so viel über Herrschaften,Herrschaften",Ja, das hängt damit zusammen,daß 
die Untertanen,sofern nicht einer zu den „Freien" gehörte,von der Gründung 
einer Ortschaft an bis zum Jahr 1848 unter einer Herrschaft standen.Die 
Herrschaft hatte die Funktion wie etwa heute Gemeinde ,Gendarmerie ‚Bezirks= 
gericht und Bezirkshauptmannschaft zusammen.Manche Herrschaft war auch 
Landgericht und durfte Todesstrafen verhängen.Da gab es für die Untertanen 
oft recht harte Zeiten.Und heute schilt noch mancher, dem die Geduld (mit 
dem Finanzamt) ausgeht:.„Herrschaft Seitn nocheinmal,schon wieder eine 
Nachzahlung". , 
Da Ottenschlag mit mehreren Herrschaften in Berührung kam,sollen diese 
nit ihren Burgen anschließend behandelt werden,nämlich: 
Lobenstein und Riedegg sind durch die Gründung und 
Wildberg sowie Reichenau durch die spätere Verwaltung Ottenschlags 
von Bedeutung. 
Welche Herrschaften für die übrigen Ortschaften der Gemeinde Ottenschlag 
zuständig waren,ist im I.Teil nachzulesen. Bei den nun folgenden Ausfüh= 
rungen halte ich mich an das Buch von Georg Grüll„Burgen und Schlösser 
im Mühlviertel".
	        
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