Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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Eine Übertragung von mehreren Stimmen auf einen 
Abgeordneten ist nicht gestattet. 
Bei der Bestimmung der Anzahl von‘ Abgeordneten 
für jeden Zweigverein hat eine Überzahl von mehr als 
zehn Mitgliedern als voll gerechnet zu werden. 
$ 29. Die Wahl der Abgeordneten hat alljährlich 
gleichzeitig mit der Wahl des Ausschusses des Zweig- 
vereines zu erfolgen, und es dauert dieses ertheilte Recht 
der Vertretung bis zur nächsten Neuwahl des Zweigvereins- 
ausschusses. 
8 30. Die Wirksamkeit der Abgeordneten - Versamm- 
lung bewegt sich genau in denselben Grenzen wie jene 
des Centralausschusses, so dass eine Abgeordneten- 
Versammlung‘ dieselben Befugnisse . besitzt wie. eine 
Centralausschuss - Sitzung. 
V. Verwaltung der Zweigvereine. 
8 831. Die Verwaltung der Zweigvereine geschieht 
durch den Ausschuss des betreffenden Vereines, der durch 
die Wahl der Mitglieder des Zweigvereines in der ersten 
Versammluug (Jahreshauptversammlung) eines jeden 
Vereinsjahres gebildet wird. . | 
A. Versammlungen der Zweigvereine. 
8 32. Versammlungen der. Zweigvereine finden in 
Regel viermal. des Jahres statt. a 
Eine außerordentliche Zweigvereinsversammlung ein- 
zuberufen ist der Ausschuss jederzeit berechtigt, eine 
solche muss jedoch innerhalb vier Wochen einberufen 
werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder eine 
solche unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes 
verlangt... Die Geschäftsordnung für die Zweigvereins- 
versammlungen bestimmt die Vollversammlung.
	        
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