Volltext: Gemeindenachrichten Ottensheim 2017 / 382 (2017 / 382)

Gemeindenachrichten • Nr. 382 8 Bericht aus dem Wirtschafts- und Finanzausschuss Hatte in der Sitzung vom November das Erstellen des Budgets für 2017 oberste Priorität, so ging es in der Sitzung am 30.1.2017 um diese Themen: Änderung der Wirtschaftsförderrichtli- nien für Kleingewerbe Die Diskussion ging darum, wie man Kleinstunternehmen im Ort fördern kann, die nicht im Ensembleschutzge- biet oder im Zentrum liegen und daher nicht in die derzeitigen Wirtschaftsför- derrichtlinien fallen. Nach intensiver Dis- kussion wurde folgendes vereinbart: Die bisherige Förderung von Betriebs- neugründungen bzw. Erneuerungsinves- titionen im historischen Ortskern betrug €  500,oo, in Zukunft bekommen diese Betriebe €  750,00 in Form von GUUTE-Gutscheinen. Für Betriebsneugründungen außerhalb des Historischen Ortskerns erhalten Kleinstunternehmer eine Förderung von € 500,-, ebenfalls in Form von GUUTe Gut- scheinen. Diese hatten bisher keinen An- spruch auf Förderungen. Die neuen Richt- linien wurden in der letzten Gemeinderatssitzungen beschlossen. Freitagsmarkt Durch die gute Frequenz an den Marktta- gen sowie die starke Nachfrage an Aus- stellern kommt es immer wieder zu Im letzten Beirat für den Hochwasser- schutz im Eferdinger Becken wurde ver- einbart, dass die Bestvariante für einen Hochwasserschutz für das Eferdinger Be- cken nach Abschluss aller Arbeiten den Gemeinden und auf deren Wunsch den Bürger/innen jeder Gemeinde vorgestellt wird. Im Anschluss an die Präsentationen auf Gemeindeebene wird das Projekt zur Entscheidungsfindung betreffend die weitere Vorgehensweise den Gemeinden übergeben. Wesentliche Bestandteile des Generellen Projektes werden die Ausweisung einer „Schutzzone Überflutungsgebiet“ als Voraussetzung für die Förderung der frei- willigen Absiedelung sowie der förderfä- hige Maßnahmenumfang für die tech- nisch schützbaren Bereiche sein. Auf Basis des übergebenen Projektes werden die Gemeinden entscheiden, ob eine „Schutzzone Überflutungsgebiet“ in ih- rem Gemeindegebiet in der vorgeschla- genen Form ausgewiesen wird. Des Wei- teren wird jede Gemeinde festlegen, ob die geplanten, förderfähigen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen zur Um- setzung gelangen. Technische Hochwas- serschutzmaßnahmen sind von den Ge- meinden umzusetzen. Das Land Oberösterreich gewährt hierbei fachliche Unterstützung. Eine Planungskoordina- tion sämtlicher Projektierungsarbeiten im Eferdinger Becken durch das Land Oberösterreich stellt sicher, dass für ge- Grundsatzbeschluss für Hochwasserschutz in Ottensheim gefasst förderte Hochwasserschutzanlagen im gesamten Eferdinger Becken einheitliche technische Lösungen zur Umsetzung gelangen. Die Errichtungskosten liegen für Ottens- heim aktuell bei rund €  10 Mio. Parallel dazu werden Finanzierungsmöglichkei- ten erarbeitet. Derzeit werden Bodenpro- ben entnommen. Auf deren Basis und in Verbindung mit den Vorplanungen wird eine Bestvariante mit einer Kosten-Nut- zen-Rechnung erstellt. Im Dezember 2016 fanden Begehungen mit Betroffe- nen statt. Deren Wünsche werden im Be- reich des Machbaren in das Projekt eingearbeitet. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Jänner 2017?mehrstimmig und von allen Fraktionen getragen, be- schlossen, sich grundsätzlich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Hochwasser zu bekennen. Nach der Vor- stellung der Bestvariante des generellen Hochwasserschutzprojektes für das Eferdinger Becken durch das Land OÖ (voraussichtlich im Mai 2017) werden von der Marktgemeinde Ottensheim folgende Schritte zur Entscheidungsfin- dung festgelegt: • Bürger/innenbeteiligungsprozess zur Erörterung der Bestvariante für Ot- tensheim in Workshopform und Be- sichtigung von Beispielen (Mai bis September 2017) • Behandlung in den zuständigen Aus- schüssen (eventuell Einrichtung eines Arbeitskreises bei Themenüberschnei- dungen), wo die Wünsche, Änderungs- vorschläge, Detailgestaltungen, Nach- folgemaßnahmen, Finanzierungen, Absprachen mit den anderen betroffe- nen Gemeinden usw. zur Mehrheitsbe- schlussreife erarbeitet werden. • Entscheidung über die endgültigen Schutzmaßnahmen im Gemeinderat – auf Basis der Beschlüsse in den zu- ständigen Ausschüssen (ev. gemeinsa- mer Ausschusssitzung) – im Herbst 2017. • Sollte sich die Präsentation der „Best- variante“ durch das Land OÖ verschie- ben, wird dieser Vorgang inhaltlich beibehalten, lediglich die Termine wer- den angepasst. Über den genauen Termin für die Bürger/ innenbeteiligung (Workshops) werden wir Sie rechtzeitig informieren. Wir freu- en uns auf Ihre Ideen! Franz Füreder Bürgermeister Engpässen an den Einfahrtstraßen. Im Ausschuss wurde die Situation disku- tiert und einige Verbesserungsvorschlä- ge wurden angeregt. Dies soll in einem Gespräch mit den Marktverantwortli- chen erörtert werden. Franz Füreder Obmann des Ausschusses, Bürgermeister
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