Volltext: Gemeindenachrichten Ottensheim 2017 / 382 (2017 / 382)

Gemeindenachrichten • Nr. 382 5 Aus dem Gemeinderat: Sitzungen vom 12. 12. 2016 und 30. 01. 2017 Renate Gräf M. A. Voranschlag 2017 Der ordentliche Haushalt weist bei Ein- nahmen und Ausgaben von € 9.189.500,- ein ausgeglichenes Ergebnis auf. Im au- ßerordentlichen Haushalt ist bei Einnahmen von € 2.704.900,- und Ausga- ben von €  3.397.300,- ein Abgang von € 692.400,- ausgewiesen. Der Großteil der Investitionen entfällt auf das Projekt Verlegung Sportstätten, den Gemeindestraßenbau samt Sanie- rung Linzer Straße, den Neubau des Wirt- schaftshofs Ottensheim-Puchenau, den Ankauf des Löschfahrzeugs für die FFO, den Ausbau von Kinderbetreuungsein- richtungen, Teilsanierungen der Landes- musikschule sowie die Ausfinanzierung der Generalsanierung Hauptschule (NMS). Neben dem Budget wurden auch die Hebesätze der gemeindeeigenen Steuern und Gebühren festgelegt und der Dienstpostenplan beschlossen. Die Abgaben und Steuerhebesätze blieben gegenüber dem Finanzjahr 2016 unver- ändert. Unverändert blieb auch die Wasserbe- zugsgebühr mit € 1,51 (excl. Ust.), die Ka- nalbenützungsgebühr wurde gemäß der vom Land Oö. festgesetzten Mindestge- bühr von derzeit €  3,61 auf €  3,68 (excl. Ust.) erhöht. Die Wasser- und Kanalan- schlussgebühren wurden entsprechend der Valorisierung nach dem VPI um rd. 2% angehoben. Bei den Abfallgebühren war eine Gebührenerhöhung von durch- schnittlich 6,9% zur Kostendeckung notwendig. Näheres zum Budget und zu den Gebühren finden Sie auf den Seiten7 und 11. Zuerkennung von Subventionen • Dem Musikverein Ottensheim wurde zur Deckung der Kosten des laufenden Betriebs 2017 eine Subvention in der Höhe von € 3.000,- zuerkannt. • Der Turn- und Sportverein Ottensheim erhielt eine Subvention für das Jahr 2017 von € 6.000,-, dem Wassersport- verein wurde eine Jahressubvention von € 3.000,- gewährt. • Dem Eltern-Kind-Zentrum „Bunter Floh“ wurde eine Jahressubvention von € 15.000,- zuerkannt. Stromliefervertrag Der Gemeinderat beauftragte die Firma Enamo Ökostrom mit der Belieferung al- ler Gemeindeeinrichtungen mit zertifi- ziertem Ökostrom für die Jahre 2017- 2019. Der durchschnittliche Energiepreis für die drei Jahre beträgt € 3,64 ct / kwh. Ruder WM 2019 Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Ruder WM 2019 hat der Gemeinderat der Leistung eines Finanzierungsanteils zur Abwicklung der Ruder WM 2019 samt den damit verbundenen Umbaumaß- nahmen für den Ausbau des Ruderleis- tungszentrums Linz-Ottensheim in der Höhe von € 300.000,- zugestimmt. Wei- ters wurde das Nachnutzungs- und Be- triebsführungskonzept für die Anlage vom Gemeinderat zur Kenntnis genom- men mit der Feststellung, dass seitens der Marktgemeinde Ottensheim keiner- lei Abgangsdeckung der jährlichen Be- triebs- und Instandhaltungsaufwendun- gen der Regattaanlage übernommen wird. Kulturpreis 2017 Über Vorschlag des Ausschusses für Kul- tur, Freizeit und Sport wurde der Kultur- preis der Marktgemeinde Ottensheim dem „Fotoclub Ottensheim“ zuerkannt. Der Fotoclub wurde im Jahre 1965 ge- gründet und feierte somit kürzlich sein 50jähriges Jubiläum. Mit der Verleihung des Kulturpreises 2017 soll die langjähri- ge Tätigkeit des Fotoclubs für die Markt- gemeinde Ottensheim gewürdigt wer- den. Hochwasserschutz – Grundsatzbeschluss Im Zusammenhang mit dem Projekt „Hochwasserschutz nördliches Eferdin- ger Becken“ fasste der Gemeinderat fol- genden Grundsatzbeschluss: „Der Ge- meinderat bekennt sich grundsätzlich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Hochwasser. Um eine nachhaltige Lösung/Entscheidung für den zukünfti- gen Schutz vor Hochwasser in Ottens- heim zu gewährleisten, wird daher fol- gende Vorgehensweise verbindlich festgelegt: Nach der Vorstellung der Bestvariante des generellen Hochwasser- schutzprojektes für das Eferdinger Be- cken durch das Land OÖ (voraussichtlich im Mai 2017) werden von der Marktge- meinde Ottensheim folgende Schritte zur Entscheidungsfindung festgelegt: • Bürger/innenbeteiligungsprozess zur Erörterung der Bestvariante für Ot- tensheim in Workshopform und Be- sichtigung von Beispielen (Mai bis September 2017) • Behandlung in den zuständigen Aus- schüssen (eventuell Einrichtung eines Arbeitskreises bei Themenüber- schneidungen), wo Wünsche, Ände- rungsvorschläge, Detailgestaltungen, Nachfolgemaßnahmen, Finanzierun- gen, Absprachen mit den anderen be- troffenen Gemeinden usw. zur Mehr- heitsbeschlussreife erarbeitet werden. • Entscheidung über die endgültigen Schutzmaßnahmen im Gemeinderat – auf Basis der Beschlüsse in den zu- ständigen Ausschüssen (ev. gemein- samer Ausschusssitzung) – im Herbst 2017. • Sollte sich die Präsentation der „Best- variante“ durch das Land OÖ verschie- ben, wird dieser Vorgang inhaltlich beibehalten, lediglich die Termine werden angepasst.“ Resolution zur Novelle der Gemeinde- ordnung Im Entwurf der Gewerbeordnungsnovel- le 2016 findet sich eine verfassungs- rechtliche Bestimmung, mit der die Bau- kompetenz bei Projekten, die auch eines gewerberechtlichen Konsenses bedür- fen, generell von der Gemeinde auf die Bezirksverwaltungsbehörde übertragen werden soll. Der Gemeinderat hat sich mit einer Resolution gegen diese gene- relle Übertragung ausgesprochen, da oh- nedies die Möglichkeit für Gemeinden besteht, diese Kompetenzübertragung im Einzelfall durchzuführen. Straßen- und Raumordnungsangele- genheiten • Der Gemeinderat beschloss die Neuer- stellung eines Bebauungsplans im Be- reich Höfleinerstraße – ehemalige Straßenmeisterei.
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