Volltext: Bilder aus Minings Vergangenheit

An der Einmündung der Ache in den Inn lagen in der älteren Zeit 
2 Wirtschaftshilfe^ auf die das Hochstift Passau Rechte besaß. Einer dieser 
Meierhöfe wurde an das Geschlecht der Sunzinger verliehen, die im Dienste 
des Bistumes Passau standen. Von ihnen hat auch der Ort den Namen 
Sunzing erhalten. Die Sunzinger ließen auf dem einen Wirtschaftshof ein 
Stockwerk anbringen und gestalteten ihn so zu einem Edelsitz um. Die Familie 
blieb bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts, wahrscheinlich bis 1538, 
auf diesem Besitztume. Gar manches erinnert noch an sie: so zwei Grabsteine 
in der linken Seitenkapelle der Pfarrkirche. Der eine Grabstein wahrt das 
Andenken an Markus Sunzinger, der am 30. April 1508 starb und 
in seinem Testamente Güter für die Errichtung eines Benefiziums bestimmte. 
Sein Grabstein, der in einer Doppelnische, überwölbt von Blattwerk, zwei 
Wappenschilde mit Helmzier unb Helmdecke enthält, ist zwar eine einfache, 
aber doch wertvolle Arbeit, die von dem berühmten Pasfauer Meister Georg 
Gärtner stammt, der gar manchen Innviertler durch Porträtgrabsteine der 
Nachwelt überliefert hat, wie den Mautner zu Katzenberg, den Pfleger zu 
Ried Georg Schenk von Neideck, den Propst Matthäus Pürckner zu Reichers- 
berg, den Ritter Georg Pernpeck zu Engelszell wie nicht minder in seinem 
vielleicht schönsten Werke die kühne Gestalt des Wolfgang von Aham auf 
Neuhaus, der oberster Hofmeister des Herzogs Albrecht von Bayern war und 
in Reichersberg begraben liegt. Der zweite Grabstein wurde zur Erinnerung 
an Wolfgang Sunzinger, den Pfleger zu Hackelberg bei Passau, der im 
Jahre 1538 starb, errichtet. 
Zur Sunzinger Grundherrschaft gehörten in der Gemeinde Mining 
4 Bauerngüter: Jodlbauer und Höfter zu Sunzing, Kaltenauer in der Kaltenau 
nud Treiblmaier zu Schickenöd, außerdem 14 Häuser, darunter 10 Sölden. 
Die Grundherrschaft Sunzing war an Umfang und Wert ungefähr dem 
Mamlinger Besitze gleich. 
Wie wir aus dem Gesagten ersehen, haben sich in diesem Zeitraume in 
wirtschaftlicher Beziehung bedeutende Veränderungen vollzogen. An Stelle der 
früheren freien Ansiedler waren jetzt einige Großgrundbesitzer getreten, die ihre 
Güter durch unfreie Zinsbauern bewirtschaften ließen. Der Zinsbauer er¬ 
hielt das Gut vom Gutsherrn unter verschiedenen Formen zur Leihe. Die 
drückendste Form war die Fr ei st ist. Der Grundherr hatte das Recht, den 
Baumann, wie. der Bewirtschafter des Gutes genannt wurde, nach Ablauf 
eines Jahres wieder abzustiften. Besser gestaltete sich das Los des Bauers, 
wenn er das Gut zu L eib g eding (das ist auf Lebenszeit) bekam. Und von da 
war der Schritt zum Erbrecht („Erbleihe"), wonach der Sohn oder auch 
die Tochter auf dem gleichen Gute bleiben konnten, nicht mehr weit. Zu Frei¬ 
stift verlieh man nur mehr kleinere Güter wie die Sölden, mit denen Hand¬ 
werksrecht verbunden war. Bei Ablauf dieses Zeitraumes (bis 1500) sind in 
unserer Gegend fast alle Bauern Erbrechter, selbst wenn ihr Brief äußerlich 
noch auf Leibgeding lautete. 
Bei dieser Form des Wirtschaftsbetriebes war dem Gutsherrn jährlich 
ein genau umschriebenes Einkommen gesichert, das selbstverständlich den 
Schwankungen des jährlichen Bodenertrages unterworfen war und in einzelnen 
Fällen von der Zahlungsfähigkeit des Bauers abhing. Das immer gleich¬ 
bleibende Einkommen war der Zins (Stift genannt), der in Geld, Hennen,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.