Volltext: Riedmark und Machland (3 / 1929)

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Machland. 
Spätestens im Jahre 1248 muß eine Teilung des Land 
gerichtes Niedmark stattgefunden haben. Der östlich von der 
Linie Aist—Waldaist—Weiße Aist gelegene Teil des Land 
gerichtes Niedmark muß von diesem losgetrennt und zn einen: 
selbständigen Landgericht Machland erhoben worden sein; 
denn in dem genannten Jahre erscheint zum erstenmal ein 
Richter des Machlandes?) 
Der Name Machland wird verschieden erklärt: aus 
dem Keltischen, aus dem Slawischen nnd dem Deutschen. 
Die letztere Erklärung beruht darauf, daß es in einigen Ur 
kunden nicht Machland, sondern: „Im Achland" heißt. 
Schwarz meint nun, das sei das Richtige, Machland sei 
ein Irrtum. Achland heißt Wasserland (vgl. zum Beispiel 
Gasteiner Ache); das wäre gewiß ein passeirder Name für 
unsere große Donauebene. Nur diese hieß ursprünglich so. 
Erst vor 1240 wurde der Name als Landgerichtsname auch 
auf das Bergland zwischen Aist und n.-ö. Landesgrenze 
ausgedehnt. 
Schluß. 
Wenn wir die Entwicklung der beiden Landgerichte 
Niedmark nnd Machland weiter verfolgen, so sehen wir, 
daß beiden ähnliches Schicksal beschieden war. 
Das Landgericht Riedmark verlor um 1340 seinen 
Rainen, es hieß von da an „Landgericht Freistadt"; diese 
damals junge Stadt war inzwischen Sitz des Landgerichtes 
und damit Vorort der Ried mark geworden. Der Name 
Riedmark aber verschwand damit nicht; er wurde wieder 
zeigt nämlich, daß der Friedhof der Galluskirche Dingstatt 
der Riedmark war. Nach Strnadts Vermutung reicht diese 
Dingstatt wahrscheinlich in die Karolinger- und noch ältere Zeit 
zurück. Die Gründung der „neuen" Kirche dürfte bald nach 
dem Tode des hl. Gallus (ch um 680) erfolgt sein. 
Z In einer Urkunde vom 31. Jänner 1240: Herzog Fried 
rich II. der Streitbare befreit den Waldhauser Kloster 
besitz von der Gerichtsbarkeit des Richters des Machlandes. 
Der Name Machland seltzst kommt schm: vorher wieder 
holt vor.
	        
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