Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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G. Der Zusatz des Stiftbriefes 
In salina vero maiore unum hominem salem coquentem con- 
cessimus. De pascuis vero illorum quos vulgus nominat Forst in 
omnibns pascuis quolibet pecodum ubi nostri accessum habuerint 
communitatem similiter in omnibus nt nostris concedimus nullo 
contradicente et ad Crunzwitim sclavum unum cum iusto tributo. 
Nachdem über den Grunzwitigau viel gestritten worden war, 
hat Vancsa unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden 
Quellen den Nachweis erbracht, daß derselbe am linken Ufer der 
Traisen, nordwestlich von St. Pölten zu suchen ist.3) Er stützte sich 
dabei hauptsächlich auf eine Kremsmünsterer Urkunde aus dem Jahre 
828, der zufolge das Kloster von den Kaisern Ludwig d. Fr. und 
Lothar I. ein genau vermarktes Gebiet im Grunzwitigau zugesprochen 
erhielt.2) Daß seine Identifizierung tatsächlich richtig ist,* ergibt sich 
unter anderem auch daraus, daß sich später gerade in der genannten 
Gegend Klosterbesitz nachweisen läßt.3) Der Stiftbrief aber ist mit 
dieser Festlegung unvereinbar. Denn einerseits kann die Identität der 
in den beiden Urkunden von 777 und 828 genannten Örtlichkeiten 
namens Grunzwiti4) nicht geleugnet werden5) und andererseits konnte 
Tassilo über das den Ävaren gehörige Land östlich der Enns keine 
Verfügungen treffen. Darum hat Vancsa die Stelle für interpoliert er¬ 
klärt. Er wies auf die Tatsache hin, daß die bayrischen Klöster von 
der Erlaubnis Karls zur Besitznahme und Kolonisierung des den 
Avaren abgenommenen Landes Gebrauch machten, in der Ostmark 
Besitzungen erwarben und sich dieselben später urkundlich bestätigen 
ließen. „Ludwig der Deutsche stellt 830 und 831 den Klöstern Altaich 
und Herrieden Bestätigungen ihrer Erwerbungen unter Karl d. Gr. aus 
mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß sie darüber keine Ur¬ 
kunden besitzen.“6) Auch Kremsmünster muß sich schon früh in der 
0 Die älteste Erwähnung von Melk und nochmals der Grunzwitigau. Blätter 
des Vereines f. Landesk. v. Niederöst. Bd. XXXIV. (1900) 524 ff. 
2) UK. n. 4 = Mühlbacher, Regesten n. 850. 
3) In Pulten- oder wie das Urbar schreibt, Pulkendorf. Urb. K. 7,134. Vgl. 
RK. 65. 
4) Der Hof bzw. das Dorf, nach dem der Gau benannt ist, scheint richtig 
Grunzwita, der Gau selbst Grunzwiti geheißen zu haben. Vancsa, aaO. 538. Die in 
den Kopien überlieferten Namensformen scheinen demnach beide unrichtig zu sein. 
5) Auch der Kremsmünsterer Kopist erklärt, wie die Note auf Tafel V be¬ 
sagt: hoc Ludwicus pius infra legitur confirmasse et terminis designasse. Das Wort 
Crunzwitim ist mit Grunzfurt überschrieben. 
6) Vancsa, Geschichte Nieder- und Oberösterreichs. 137. Mühlbacher, Re¬ 
gesten, n. 1340, 1342. M. b. 11, S. 105: auctoritas traditionis minime apparebat.
	        
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