Volltext: Merkblätter für die Buch- und Kassenführer der Gemeinden

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Schilling Schilling Prozent 
3061-96 bis 3402-20 8 
3402-21 bis 3827-45 9 
3827-46 und darüber 10 
Vom entfallenden Steuerprozent werden für die 
Gattin und Kinder (bis zum 20. bzw. 24. Lebens 
jahre bzw. bis zur Erlangung der früheren Selbst 
erhaltungsfähigkeit) ein Zwanzigstel in Abschlag ge 
bracht. 
4. Für die Besoldungssteuer-Abzüge ist Ta 
belle II des Artikels 5 der Verordnung des Bundes 
ministeriums für Finanzen vom 28. Juli 1931, 
B.-G.-Bl. Nr. 231, maßgebend. 
Berechnungsgrundlage: Bruttodienstbezüge wie 
bei der Einkommensteuer, hievon Pensionsbeiträge 
und Krankenversicherung abziehen und Besoldungs 
steuer berechnen nach Tabelle II: 1% zwischen 274-78 
bis 439-60 usw. § 173 des Personal-Einkommen- 
steuer-Gesetzes betrifft die ein Zwanzigstel-Ermäßi 
gung für jedes Familienmitglied.
	        
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