Volltext: Zur Lösung der Gewerbe-Frage

2 
und überhaupt die gewerblichen Gesetze und Veordnungen 
ihnen gegenüber zu handhaben.— — 
Sogleich ich mir hier nicht die Erörterung der das 
Fabrikswesen betreffenden Fragen zur Aufgabe machte, so 
darf doch bemerkt sein, daß diese Gewerbe-Inspektoren gleich— 
zeitig wohl auch als Fabriken-Inspektoren wirken könnten. 
Det Regelung dieser Fragen kann sich heute sicherlich 
kein Culturstaat mehr entziehen und selbst solche Staaten— 
verbaͤnde, welche weniger Interesse für die Pflege und Förde— 
rung derselben bethätigen, können und dürfen die Schlichtung 
dieser Angelegenheiten nicht von sich weisen. Denn das hiezu 
aufgewendete Kapital wird seine reichlichen Zinsen tragen, 
wird der Wohlfahrt eines ganzen, großen und gewichtigen 
Produktions-Faktors unbeschreibliche Dienste leisten und da— 
bei sich selbst in seinen Grundfesten stützen. 
Ein anderes Uebel, das am Lebensnerv unseres seßhaf— 
ten Gewerbes nagt, es untergräbt, ja seinen Bestand zum 
Theil gänzlich bedroht und das namentlich in den kleineren 
Städten und auf dem Flachlande eine Quelle unheilvoller 
Schädigung für dasselbe ist, ist wohl unstreitig der Hausir— 
handel. — 
Der Hausirhandel, dieses wandernde Gewerbe, wie man 
es nennen könnte, diese bitterböse Frucht der Gewerbefreiheit, 
benachtheiligt ja bekanntlich den Handwerker und Gewerbs— 
mann in der“ denkbar ärgsten und ungerechtfertigsten Weise; 
er ist mit seinen zumeist schlechten und nur auf den Schein 
berechneten, aus Ausschußwaare bestehenden oder von Gelegen— 
heitskäufen herrührenden Artikeln eine wahrhafte Landplage 
für das kleine Gewerbe, das längsi schon energisch dagegen 
prokestirte und seinen Hilferuf unzweideutig dagegen ertönen 
ließ. Wie schwer es sich aber auch vielleicht mit den fort— 
schrittlichen Institutionen unseres Zeitgeistes, mit dem liberalen 
Standpunkte uͤnserer Tage vereinen läßt, den Hausirhandel 
abzuschaffen, es steht doch außer allem Zweifel, daß nur das 
gänzliche Verbot desselben dem Gewerbe Heil bringen 
könne, und daß eine von mancher Seite befürwortete soge— 
nannte Einschränkung desselben oder etwa eine strenge 
Besteuer ung (wie in Wuͤrtemberg) keineswegs diesem 
Krebsschaden des seßhaften Gewerbes Abhilfe bringen würde. 
vr.— 
Nachdem ich also in für unsere Zwecke genügender 
Weise erörtert zu haben glaube, wie dem Gewerbestande auf— 
zuhelfen sei, so halte ich es auch anderseits wieder für noth—
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.