Volltext: Ausbildung der Fahrrinne der oberösterreichischen Donau

Ausbildung der Fahrrinne der Öberöster¬ 
reichischen Donau. 
Von S. Stern, 
K. IC Statthalterei-Ingenieur. Linz. 
Das Wasserstrassengesetz vom n. Juli 1901 hat für den 
ganzen Flussbau Oesterreichs — besonders aber für die Donau — 
eine Beschleunigung jener Massnahmen hervorgerufen, welche zur 
Vergrösserung der Fahrtiefe dienen sollen. Durch den Ausbau 
der künstlichen Wasserstrassen, deren Ausgangspunkt die natür¬ 
liche Donaustrasse bildet, tritt die Notwendigkeit ein, diesen 
Strom rechtzeitig zur Aufnahme und zur ungehinderten Entwick¬ 
lung des künftigen gesteigerten Verkehrs zu befähigen. Für diese 
Entfaltung des grossen Verkehrs bedarf es vor allem, bei Vor¬ 
handensein aller übrigen Merkmale des Grossschiffahrtsweges 
(Gefälle, Breite des Stromes etc.) einer genügenden Fahrwasser¬ 
tiefe. Deshalb sind auch alle Bestrebungen der Flussregulierungen 
vorzugsweise darauf gerichtet, eine solche Fahrtiefe auch bei den 
kleinsten Schiffahrtswasserständen zu schaffen, dass der Gross¬ 
verkehr ungehindert sich abwickeln kann. 
Auf der österreichischen Donau wurde das Mass der erfor¬ 
derlichen Fahrtiefe bis nun von den Schiffahrts-Interessenten 
selbst festgestellt und die darauf bezüglichen Wünsche gelegent¬ 
lich der von der Regierung eingeleiteten Stromschaufahrten 1890, 
1894, 1898 und 1902 vorgebracht. Während im Jahre 1890 für 
die Donau von Korneuburg abwärts eine Fahrtiefe von 1,70 m 
bei normalem Niederwasser gefordert wurde, welches Mass auch 
1894 bis 1898 aufrecht blieb, verlangt die Schiffahrt im Jahre 1898 
bei dem obenerwähnten Wasserstande eine Tauchtiefe von 1,80 m; 
für die Strecke aufwärts Korneuburg war eine um 10 cm geringere 
Tiefe vorgeschlagen.
	        
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