Volltext: Die Einwände gegen die Vorlage der k. k. österreichischen Regierung, neue Landes-Fischereigesetze betreffend

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Äie Schwierigkeit, sischereigesetzliche und fischereiwirthschaft- 
liche Fragen, wie sie seit Einbringung der Regierungs-Vorlagen, 
neue „Landes-Fischereigesetze" betreffend, aufgeworfen worden 
sind, in weit verbreiteten und viel gelesenen politischen Blättern 
erschöpfend zu behandeln, trägt nicht die kleinste Schuld an der 
langsamen Klärung und Versöhnung der sich in den meisten 
österreichischen Ländern noch ziemlich schroff gegenüberstehenden 
Anschauungen der verschiedenen Wassernutzungs-Berechtigten und 
somit an dem endlos verzögertem Zustandekommen neuer „Gesetze". 
Die Gründe, aus denen die Regierung, welche die dies- 
fälligen Gesetzentwürfe bekanntlich mit keinen „Motivenberichten" 
begleitete, von der publicistischen Vertretung ihrer eingangs er 
wähnten Vorlagen in den für die Empfehlung anderer Gesetz 
entwürfe doch nicht selten benützten amtlichen und halbamtlichen 
Blättern meist absieht, sind unbekannt. 
Dagegen ist es eine notorische Thatsache, daß den treu zu 
den gedachten Regierungsvorlagen stehenden Fischerei-Berechtigten 
und Interessenten im Kampfe mit der Opposition anderer Wasser- 
nutzungs-Berechtigter und der durchschnittlich jedem Fortschritte 
abholden, sogenannten „Klein-Berufsfischer", die meisten conser- 
vativen und liberalen Blätter verschlossen oder doch nur mühsam 
zugänglich bleiben. 
In den liberalen Blättern läßt sich die heute allmächtige 
Wasser-Industrie gegen die Fischerei vertreten und die „kleinen 
Berufsfischer" flüchten unter die Fittige der Agrarier, welche der 
Fischerei wenig freundlicher gesinnt sind, und über die conscr- 
v a t i v e n Journale verfügen.
	        
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