Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1918 (1918)

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Pfähle müssen stets unter dem niedrigsten Grundwasserstande stehen. In dem 
Kalkkasten der Maurer darf fertig bereiteter Kalkmörtel nicht über Sonntag, Zement 
mörtel! nicht über Mittag und Nacht stehen bleiben, da sonst die Bindekraft verloren 
geht. Wer stellenweise das Ziegeldach von innen selbst verstreichen will, der mische den 
Kalk mit Kälberhaaren, sonst stürzt der Verstrich gar zu leicht ab. Wenn Eichenholz nur 
geölt werden soll, so ist gereinigtes Leinöl kochend heiß aufzutragen. Beim Kiefernholz 
. sind die Anstriche stets in der Richtung der Längsfasern auszuführen. 
14. Uer;elirungsste»ertarif in Lin;. 
Gegenstände in so geringer Menge, daß die Gebühr 5 h nicht erreicht, werden steuerfrei behandelt. 
Steuerbare Gegenstände 
Ge 
bühr 
K h 
Gebüh 
renfreie 
Menge 
Steuerbare Gegenstände 
Ge 
bühr 
K h 
Gebüh 
renfreie 
Menge' 
Brantwein unter 52 l / 2 % . 
-- 
3 
10 
1'6r 
Hasel-, Schnee- und Steins 
Wein 
§ 
9 
86 
0'5 1 
Hühner, Wildgünse und' 
Obstmost 
2 
95 
re i 
- enten , Waldschnepfen, i 
s L 
Bier 
3 
08 
1*6 1 
Rebhühner, Wildtauben J 
17 
Essig 1 
1 «■ 
1 
45 
3'4 1 
Rohrhühner, Dnckenten,SchneP- 
Schlachtvieh: Ochsen,Stiere,i 
fen per 1 Stück . . . . 
07 
Kühe, Kalb. über 1 Jahr- 
13 
02 
Krammetsvogel, Wachteln usw., 
Kälber bis 1 Jahr . . . 
2 
17 
Per 1 Dutzend . . . . 
07 
8 Stck. 
Schafe, Ziegen 
83 
Fische, Schaltiere, frisch, ein-' 
Lämmer bis 14%, Kitze, 
gesalzen, geräuch. od. in Ol 
5 
80 
0’86 kg 
Spanferkel unter 5 kg . 
55 
Weißfische, Krebse, Frösche, 
Frischlinge von 5—i9 l / 2 % 
-1 
63 
Schnecken 
1 
93 
2*59 kg 
Schweine über l9 l / 2 kg . J 
3 
26 
Mehl . - 
97 
5-18 kg 
Fleisch, Salami, Würste 
per 
Hafer 
& 
78 
6’4l kg 
100 kg ...... . 
4 
85 
1 kg 
Heu, Mischling, Stroh, Häk- 
Zahmes Geflügel: Truthühner, 
kerling, Kleie, Riedstroh. 
31 
16*12 kg 
Gänse, Enten, Kapaune 
per 
Gemüse 
60 
8'38 kg 
1 Stück ....... 
17 
Frisches Obst, Beeren, Nüsse 
1 
15 
4 35 kg 
Hühner, Tauben per Paar 
07 
1 Stck. 
Gedörrtes u.eingelegtes Obst 
2 
33 
2*14 kg 
pirsche . . . . 
\d 
3 
26 
Butter, Schmalz, Gänsefett 
5 
80 
0-86 kg 
Wildbrets Frischlinge, Rehe, 
Talg, Unschlitt 
4 
85 
1’05 kg 
Wildbret < Gemsen. . . 
( w 
83 
Schweinschmalz,^ Speck . . 
3 
88 
1-28 kg 
lHasen . . . 
17 
Käse 
4 
38 
1'14 kg 
Ausgehacktes Rot- und Schwarz- 
Eier per 100 Stück . . . 
17 
29 Stck. 
wild per 100% . . . , 
5 
80 
0*86 kg 
Wachs und Wachsfabrikate. 
14 
55 
0'34 kg 
Hasanen, Auer-, Birkhühner per 
Brennholz, hart \ b . 3 . 
— 
25 
O'lOm 3 
i Stück 
33 
— 
„ »ei*/ per im . 
— 
16 
0-3 w 3 
Superphosphat 
15. Welche Düngemittel 
dürfen nicht gleichzeitig 
ausgestreut werden? 
(Mit Zeichnung.) 
Diese Frage beantwortet 
in allerübersichtlichster und 
kürzester Weise das neben 
stehende Achteck. 
Darnach dürfen die mit 
vollen Linien nie 
vermengt oder gleichzeitig 
ausgestreut werden, während 
die mit Doppellinien (=) 
verbundenen erst kurz vor 
ihrer Verwendung und die 
mit dünnen einfachen Linien 
( ) verbundenen jeder 
zeit gleichzeitig angewendet 
werden dürfen.
	        
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