Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1911 (1911)

Tabak- und Stempelverschleiß ge suche sowie Lizenzen — 2 K. ist 
Tabak- und Stempelverschleißofferte— 1 K. ur 
Taus- (Geburts-), Trau- und Totenscheine — 1 Ar 
Testamente (letztwillige Anordnungen, Kodizille) — 2 K. j Pi 
Verkündscheine, Ausgebotscheine für jedes Brautpaar — 1 K. ni 
Wasfenpässe — 2 K. .. lai 
Zeugnisse: ..u) von landesfürstlichen Ämtern und Behörden — 2 K, b) von ! 
anderen Behörden, Ämtern oder von Privatpersonen — 1 K, o) für Dienstboten, Ge- *j e: 
sellen. Lehrjungen, Taglöhner usw. — 30 b; Armutszeugnisse frei. 
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Post- und Tetegrapüenweseu. de, 
Wurfsendungen. g 
.^iezu gehören: 1. Briefe und Schriften ohne Wertangabe; 2. Korrespondenz-, vo 
karten (einfache und solche mit bezahlter Antwort); 3. Drucksachen (Kreuzbandsendungen); ! ^ 
4. Warenproben und Muster; 5. Zeitungen und periodische Druckschriften; 6. m Aus-1 
landsverkehre: Geschäftspapiere. ; S< 
Die Adresse jeder Briefpostsendung muß den Bestimmungsort, diePerson des Emp- zü, 
fängers, bezw. Firma so deutlich bezeichnen, daß jeder Ungewißheit oder Verzögerung in ^ 
der Abgabe vorgebeugt wird. Bei gewöhnlichen (unrekommandierten) mit der Bezeichnung 
„post.6 restante” versehenen Briefen kann auf der Adresse statt des Namens des Empfän- f ar 
gers eine Angabe in Buchstaben, Ziffern u. dgl. angesetzt werden. Der Absender kann auf hu 
der Außenseite der Sendung seinen Namen, Firma und Wohnung ersichtlich machen und 
sind auch weitere Angaben, wenn sie nicht die Eigenschaft einer brieflichen Mitteilung M 
haben, sowie Abbildungen unter der Bedingung zulässig, daß die Deutlichkeit der Aufschrift, un 
die Anbringung der Stempelabdrücke und postdienstlichen Vermerke in keiner Weise be 
einträchtigt wird. Die Abbildungen müssen sich von den Post- und Stempelmarken auf- k hu 
fallend unterscheiden. Die Angaben können auch auf Zetteln, die mit der ganzen Fläche 
ausgeklebt sind, angebracht sein. im 
Der Verschluß ist dem Ermeffen des Absenders anheimgestellt. I Ar 
Das Gewicht der Briefe und Schriftenpakete darf in Österreich-Ungarn, Bos- M 
nien und der Herzegowina und nach Deutschland 250 Gramm nicht übersteigen; nach 
allen anderen Ländern ist das Gewicht unbeschränkt. me 
Die Fr an ko marken sollen auf der Adreßseite in der oberen Ecke rechts aufgeklebt bic 
werden. Wertzeichen fremder Postverwaltungen sind zur Frankierung ungültig. Brief- ver 
marken sind zu 1,2,3,5,6,10,12,20,25,30,35,50,60 b, 1, 2, 5 und 10 L, Karten- üb 
briefe zu 11 b, Korrespondenzkarten zu 5 und 10 h, Korrespondenzkarte mit Ant- der 
wort zu 10 b, bezw. 20 h, Streifbänder zu 4 b zur Frankierung von Drucksachen i An 
zu beziehen. Die Briefmarken können von den Ausgebern teilweise überschrieben, dürfen 
jedoch nicht durchstrichen oder mit einer Stampiglie überstempelt oder mit dem Ortsnamen bis 
und Datum überschrieben sein. Das Durchlöchern mit kleinen Buchstaben oder Zeichen sie 
ist gestattet. Aus Brieskuverts oder Adreßschleifen ausgeschnittene Briefmarken sind ungültig; in 
die Verwendung bereits gebrauchter Marken ist straffällig. 
Amtliche Kartenbriefe, Korrespondenzkarten, Streifbänder, Postbegleitadressen und au, 
Postanweisungsblankette sowie auf privaten Briefumschlägen u. dgl. aufgeklebte Franko- der 
marken werden bei unversehrtem Zustande usw. gegen Umtauschgebühr von 1 b per Stück dir 
für neue umgetauscht. Postfrankomarken sind mit dem Umschlage vorzulegen. } Kr 
Briefe. Für gewöhnliche Briefe beträgt die Gebühr ohne Unterschied der Ent- All 
fernung in Österreich-Ungarn: bis 20 Gramm 10 b, bis 250 Gramm 20 b. Unfrankierte un 
Briese unterliegen der doppelten Gebühr eines frankierten Briefes, ausgenommen Ungarn, Rc 
Bosnien und Deutschland, über 20 bis 250 Gramm 30 b unfrankiert. ha' 
Für unzureichend frankierte Briefe wird der doppelte Betrag des fehlenden Porto- no 
teiles in Ansatz gebracht. 
Die ermäßigten Gebühren für Lokobriefe sind aufgehoben. für 
Rekommandierte Briefe müssen bei der Aufgabe (mit Ausnahme nach 
Deutschland) frankiert und am Postschalter aufgegeben werden. Mit einzelnen Buchstaben wi 
adressierte Sendungen sind von der Rekommandation ausgeschlossen, ebenso jene Gegen 
stände, deren Adresse mit Bleistift oder einem leicht auslöschlichen Farbstift geschrieben Di
	        
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