Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1915 (1915)

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25. Lohnberechnung. (Nachdruck Verb.) 
Gemäß § 18 der Dienstbotenordnung für Oberösterreich vom 1. März 1874 
hat der Dienstgeber den bedungenen,. Lohn zur bestimmten Zeit zu verabsolgen und zwar 
bei Abgang eiueS anderweitigen Übereinkommens mit Schluß eines jeden Monates 
und an landw. Dienstboten vierteljährig und zwar vom jährlichen Lohne für die Monate 
Januar, Februar und März . .10% Juli, August und September . . 40% 
April, Mai und Juni 25% Oktober, November und Dezember . 25% 
MitHilfe der am SchlussebefindlichenTabellen ist manbei einem Jahreslohn von50bis 
200 K in der Lage, den pro Tag, Monat oder Vierteljahr entfallenden Lohn berechnen zu können. 
Beispiel: Der Jahreslohn wurde mit 180 K vereinbart und erfolgt der Dienst 
antritt am 2. Februar (Lichtmeß). Es ist demnach an Lohn auszubezahlen für: 
Februgr und März a 6K 12 K 
April, Mai, Juni 45 „ 
Juli, August, September 72 „ 
Oktober, November, Dezember ... 45 „ 
Januar . . 6 „ 
zusammen. 180 K 
Es kommen aber häufig Fälle vor, daß Dienstboten unter dem Jahre den Dienst 
wechseln und für den restlichen Teil des Jahres ein Lohnbetrag vereinbart wird; zum 
Beispiel der Dienstantritt erfolgt am 15. Mai und wird für die Zeit bis Lichtmeß ein 
Lohn von 128 K bestimmt. Nach der Tabelle würde sich die Lohnauszahlung berechnen: 
16 Tage im Mai ä 35 1 / 2 h 5 K 68 h 
Juni 10 „ 66 „ 
Juli, August, September 51 „ 20 „ 
Oktober, November, Dezember 32 „ — „ 
Januar . . . 4 „ 26 „ 
zusammen. 103 K 80 h 
mithin um 24 K 20 h weniger als der vereinbarte Lohn. Verbleibt der Dienstbote an 
seinem Platze, so erhält er diesen Restbetrag mit der letzten Lohnrate ausbezahlt. 
Anders jedoch verhält es sich, wenn der Dienstbote vor Ablauf der bedungenen 
Zeit den Dienst verläßt, zum Beispiel Ende Juli, wonach der Lohn 
vom 15. Mai bis Ende Juni 16 K 34 h 
Juli 17 ,, 06 „ 
zusammen also nur. 33 K 40 h 
anstatt 46 K 50 h betragen würde; letzterer Betrag auf Grund des Jahreslohnes von 
180 K (entsprechend 128 K für 8 l / ? Monate) berechnet. 
Man muß demnach in solchen Fällen, um unabsichtliche Lohnkürzungen zu vermeiden, sich 
vorerst den Jahreslohn berechnen und diesen als Grundlage für die Lohnauszahlung nehmen. 
Es läßt sich jedoch auf ganz einfache Weise auch ohne Benutzung der anschließen 
den Tabellen entsprechend der Anleitung von Alfred Böck, Lehrer in Gallneukirchen, der 
Lohn für jede beliebige Dienstzeit wie folgt berechnen: 
Nimmt man im Durchschnitt einen Monat mit 30 Tagen und somit ein Viertel 
jahr mit 90 Tagen als Grundlage für die Lohnberechnung, so ergibt sich, daß der Dienst 
bote pro Tag zu fordern berechtigt ist den 90. Teil und zwar im 
1. Vierteljahr 10%, d. i von 2 / 20 = 2 /isoo 
2. und 4. Vierteljahr 25%, d. i „ 5 / 20 = 5 /isoo 
3. Vierteljahr 40%, d. i 8 / 20 = 8 /isoo 
Mit Hilfe dieser Schlüsselzahlen läßt sich nun in einfacher Weise der Lohnanspruch 
für jede beliebige Dienstzeit, wie nachstehendes Beispiel zeigt, berechnen: 
Ein Dienstbote tritt zu Lichtmeß den Dienst an gegen einen vereinbarten Jahres 
lohn von 144 K, verläßt jedoch den Dienst bereits am 10. Oktober; wieviel hat der 
Dienstbote an Lohn zu fordern? 
Für 60 Tage im Februar und März ..... 60 X 2 /i800 = 120 /i8oo 
„ 90 „ „ April, Mai, Juni 90 X 5 /isoo = 450 /i8oo 
„ 90 „ „ Julr, August, September . . 90 X 8 /isoo = 720 /i800 
„ 10 „ „ Oktober . . 10X 5 /i8oo = 5Q /i8qq 
zusammen also 1340 / 1800 
1 /i8oo des Jahreslohnes von 144 K ist 8 h, somit 1340 /i 80 o = 107 K 20 h.
	        
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