Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1886 (1886)

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An Gebüren sind zu bezahlen: In Oesterreich-Ungarn wird für jede 
Depesche, welche innerhalb der Grenzen des Reiches zu verbleiben hat, eine Grundtaxe 
von 24 kr. und für jedes Wort 2 kr. Zuschlag eingehoben. Für Depeschen nach Bos 
nien und Herzegowina ist die Grundtaxe mit 30 kr. und für jedes Wort ein Zuschlag 
mit 4 kr. festgesetzt. 
Kestrmmimgerr für KrrLfpoftseudMrgen. 
Die Taxe für einen einfachen 20 Gramm schweren Brief nach allen Orten der 
österr. Monarchie oder für einen 15 Gramm wiegenden Brief nach allen Orten Deutsch 
lands betrügt im Frankierungsfalle 5 kr., für solche, deren Gewicht 20, beziehungsweise 
15 Gramm übersteigt, bis zum Gewichte von 250 Gramm nur das zweifache Briefporto, 
im Nichtfrankierungsfalle für den einfachen Brief 10 kr., bei größerem Gewichte 15 kr. 
Die Taxe für einen einfachen Brief, welcher im Bestellungsbezirke des betreffenden 
Aufgabs-Postamtes abzugeben ist, betrügt im Frankierungsfalle 3 kr., im Nicht 
frankierungsfalle 6 kr., bei größerem Gewichte 9 kr. Correspondenzkarten zu 2 kr. und 
Correspondenzkarten mit Rückantwort zu 4 kr. sind bei allen Postümtern und Brief- 
marken-Verschleißern zu haben und werden sowohl im Loco-Verkehre als auch nach 
allen Orten der österr.-ungarischen Monarchie und nach Deutschland um den gleichen 
Betrag zur Beförderung angenommen. 
Für Drucksachen (Kreuzbandsendungen), Warenproben und Muster ist bei der 
Versendung mit der Briefpost im Jnlande und nach Deutschland bis zum Gewichte 
von 50 Gramm die Portogebür von 2 kr., für Drucksachen über 50 bis 250 Gramm 
5 kr., über 250 bis 500 Gramm 10 kr., über 500 Gramm bis 1 Kilogramm 15 kr. 
für das Gesammtgewicht zu entrichten. 
Für recommandierte Briefe ist eine Gebür von 5 kr. im Bestellungsbezirke, für- 
alle anderen 10 kr. per Stück mittelst Aufkleben einer Marke auf der Siegel feite des 
Brieses zu entrichten. 
Die Portotaxe für einen einfachen Brief von 15 Gramm betrügt nach allen 
europäischen Staaten, mit 2 Ausnahmen, 10 kr. Die zwei Ausnahmen sind Monte 
negro und Serbien, in welche Länder die Markierung der Briefe 7 kr. kostet. 
Sendungen mit Geld und Wertpapieren bis 250 Gramm (Geldbriese). 
a) Verschlossen aufgegebene: 
Sendungen mit Papiergeld und Banknoten, mit Bargeld, (Silber, Gold und 
kleinen Beträgen in Kupfergeld), dann mit Wertpapieren sind bis zum Gewichte von 
250 Gramm in Briefform mit Kreuzcouvert und zwar in der Regel verschlossen aufzugeben. 
Geldstücke, welche in Briefen versendet werden, müssen in Papier oder der 
gleichen eingeschlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein, daß eine Veränderung 
der Lage während des Transportes nicht stattfinden kann. 
Verschlossen ausgegebene Geldbriese müssen mit 5 gleichen Siegeln gesiegelt sein. 
5) Offen aufgegebene: 
Die offene Ausgabe ist nur bei Privatsendungen mit Papier- und Banknoten in 
Briefform bis zum Gewichte von 250 Gramm dann gestattet, wenn der Wert derselben 
200 fl. übersteigt, und wenn der Versender hiesür nebst dem gewöhnlichen Gewichts 
porto das Wertporto im anderthalbfachen Betrage entrichtet, also die Sendung frankiert. 
Bei Anwendung der postämtlich aufgelegten Geldbriescouverts, welche bei allen 
Postämtern und Verschleißern zu 1 kr. pr. Stück zu haben sind, genügt ein Verschluß 
mit 2 Siegeln. Der Verschluß einer jeden Fahrpostsendung muß haltbar und so ein 
gerichtet sein, daß ohne Beschädigung oder Eröffnung derselben dem Inhalte nicht bei 
zukommen ist. An den Schlüsseln der Emballage (Nähten, Fugen) muß das Siegel 
des Versenders in einer zu diesem Zwecke hinreichenden Anzahl von Abdrücken ange 
bracht sein. Ist eine Verschnürung vorhanden, so muß dieselbe nur so angebracht und 
versiegelt sein, daß sie ohne Verletzung des Siegelverschlusses nicht abgestreift oder ge 
öffnet werden kann. Auf die gestempelten Frachtbriefe, welche jeder Frachtsendung über 
50 Gramm, Geldbriesen über 250 Gramm beigegeben sein müssen, ist ein deutlicher 
Abdruck des Siegels, mit welchem die Sendung verschlossen ist, anzubringen.
	        
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