Volltext: Oö. landwirtschaftlicher Kalender 1871 (1871)

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Raumkedars 6ci fatibtntrtOscOstftsicOeil Gebäuden. 
Der ©taubraum für 1 A ckerpferd soll betragen: 8—9 Schuh Länge, 4*/ 2 
Schuh Breite; 
für einen Bes chälheug st 10 Schuh Länge und 7 bis 8 Schuh Breite; 
für eine Mutterstute 12 Schuh Länge und 12 bis 14 Schuh Breite. 
Der Gang soll bei einreihigen Ständen 5'—6' und bei zweireihigen Ständen 
7'—8' breit sein. Die Höhe .eines gesunden Stalles muß mindestens 107 besser 12' be 
tragen. 
Als Standranm für Kühe mittleren Schlages wird eine Breite von S 1 / 2 i und 
eine Länge von 7%' benöthigt. 
Zug- und Mastochsen brauchen 4 1 // Standbreite und 8' Standlänge. 
Die Gangbreite längst der Wand soll 67 in Mitte des Stalles aber 7' betragen. 
Für Jungvieh rechnet man 18—24 Qu ad r.-Schuh Raum per Stück. 
Für Kälber 12—18 Qnadr.-Schuh per Stück. 
Der Standranm für 1 Mutterschaf ist 12—14 Quadro Schuh, für ein gal 
tes 10 Quadr.-Schuh, für 1 Jährling 8 Qnadr.-Schuh sammt Raufe. 
LandmirMchaMche Minz-, Jltasj = utiö gemichls - Verhältnisse. 
A. Mimzverhältnissc. 
Landesübliche 
I Stück 
in ö. W. 
Landesübliche 
1 St. 
ö.W. 
Benennung 
I Theilung 
kr. 
Benennung 
Theilung 
fl. 
kr. 
Barern: Gulden 
1 60 kr. 
—185- 
Preußen: Thaler- 
30 Grosch. 
1 
50 
Kreuzer 
1 4 Pfenn. 
1 i 3 / 7 
Groschen 
12 Pfg. 
5 
Frankreich: Frank 
1 100 Ct. 
!40 
Sachsen: Thaler 
30 Grosch. 
1 
50 
Oesterreich: Gulden 
I 100 kr. 
1 
I 
Groschen 
10 Pfg. 
5 
ir. Längenmaße. 
Landesübliche 
Wiener 
Landesübliche 
Wiener 
Benennung 
Theilung 
F. 
Zoll 
Benennung 
Theilung 
F- 
Zoll 
Barern: Ruthe 
12 Fuß 
11 
0 80 
Preußen: Ruthe 
12 Fuß 
ii 
11.04 
Fuß 
12 Zoll 
— 
11.07 
Fuß 
12 Zoll 
— 
11.92 
Zoll 
12 Linien 
— 
0.92 
Zoll 
10 Linien 
— 
1.16 
Frankreich; Decametre 
10 Mejre 
31 
7.70 
S a ch s t n: Kloster 
6 Fnß 
5 
4.32 
Ntötre 
10 Dezim. 
3 
1.97 
Fuß 
12 Zoll 
— 
10.72 
Decimötre 
10 Cent. 
— 
3.19 
Zoll 
12 Linien 
— 
0.89 
Oesterreich: Klafter- 
6 Fuß 
6 
— 
Fuß 
12 Zoll 
1 
— 
Zoll 
12 Linien 
— 
1.00
	        
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