Verkehrs- und Nachrichtenmittel
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schaffen, auf die die heimischen Postanstalten die auf gelieferte Feldpost leiten.
Hier werden die Sendungen sodann bereits nach Bataillonen, Eskadronen, Batterien
usw. sortiert, für die verschiedenen Feldpostanstalten ausgabefertig hergerichtet und
so den Leitpunkten für Weiterbeförderung an die Feldpostanstalten zugeführt.
Ebenso wird auch die im Felde eingelieferte Post, die sich nicht selten bei einer
Feldpostanstalt auf 30 000 bis 40 000 Sendungen täglich beläuft, ohne unnötige
Belastung der Feldpostanstalten nach der Heimat abgeführt. Hierzu sind an der
Grenze heimische Postanstalten als Postverteilungsstellen eingerichtet, denen die
nach der Heimat gerichteten Sendungen der Feldpostanstalten unsortiert über
sandt werden. Hier wird die Post nach Provinzen und Provinzorten getrennt
und ihren Bestimmungsorten zugeführt.
Die Feldpostsendungen werden bei der Feldpostanstalt durch den Truppenteil
abgeholt und eingeliefert; dieser, und nicht die Feldpostanstalt, verteilt und sammelt
die Post innerhalb seines Befehlsbereiches. Dies gilt sowohl für die Nachrichtenpost
wie für die Paketpost. Der Feldpaketdienst gehört jedoch nicht zum Wirkungs
kreis der Feldpost, sondern bildet eine militärische Einrichtung; denn nicht die
Post, sondern die Heeresverwaltung sorgt für Weiterleitung der Feldpakete ins
Feld und für ihre Zuführung an die Empfänger.
Der Nachrichtendienst der deutschen Feldpost umfaßt die Über
mittlung von Briefen, Postkarten, Geldbriefen, Postanweisungen und Zeitungen.
Alle Versendungs- und Beförderungseinrichtungen dienen dabei gleichmäßig dem
Dienst- und Privat verkehr. Portofreiheit genießen außer den Sendungen in Militär
angelegenheiten die gewöhnlichen Briefe bis 50 Gramm, die Postkarten, die Geld
briefe bis 50 Gramm und bis 150 Mark Wertangabe, ferner alle Postanweisungen
vom Feldheer nach der Heimat. Briefe über 50 Gramm bis 250 Gramm und Post
anweisungen nach dem Felde kosten 10 Pfennig, Briefe bis 500 Gramm 20 Pfennig
Porto; dabei werden Überschreitungen des Höchstgewichtes der portopflichtigen
Briefe bis zu 10 Prozent nicht beanstandet. Diese Versendungsmöglichkeiten sind
im Vergleich mit den Verhältnissen der Feldposten anderer Staaten außerordentlich
vorteilhaft.
Ein besonderes Tätigkeitsgebiet der Post im Kriege ist die geordnete Durch
führung des Postverkehrs der Kriegsgefangenen, der sich auf offene Brief
sendungen, einschließlich Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäfts
papiere, ferner auf Briefe und Kästchen mit Wertangabe, Postanweisungen und
Postpakete bis 5 Kilo erstreckt. Alle diese Kriegsgefangenensendungen, die nach
den völkerrechtlichen Abmachungen porto- und zollfrei sind, werden von den
Aufgabepostanstalten auf gewisse inländische Postdienststellen geleitet und von
hier bestimmten Postanstalten derjenigen neutralen Länder zugeführt, die den
Postverkehr mit dem feindlichen Bestimmungslande vermitteln. Der Postverkehr
der Kriegsgefangenen unterliegt selbstverständlich der militärischen Zensur und
ist deshalb, soweit notwendig, eingeschränkt.
Infolge des Krieges sind auch im übrigen Postverkehr einschneidende Verän
derungen hervorgerufen worden. Vor allem hat der internationale Post verkehr
bedeutende Einschränkungen erfahren. Ein unmittelbarer Verkehr mit dem feind-
Feldpaket-
dienst
Nach
richten
dienst der
Feldpost
Kriegsge
fangenen
verkehr
Inter
nationaler
Post
verkehr